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Gesundheit 7,75 Millionen Euro für Kliniken im ländlichen Raum

Für die flächendeckende Versorgung zahlen die Krankenkassen den ländlichen Kliniken in Sachsen-Anhalt pauschal Geld. Für Kritik sorgt, dass die Häuser dafür künftig weniger Nachweispflichten haben.

Von dpa 15.07.2025, 04:00
Insgesamt elf Kliniken in Sachsen-Anhalt erhalten im kommenden Jahr eine pauschale Förderung. (Archivbild)
Insgesamt elf Kliniken in Sachsen-Anhalt erhalten im kommenden Jahr eine pauschale Förderung. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa

Magdeburg/Berlin - Ländliche Kliniken in Sachsen-Anhalt erhalten im kommenden Jahr 7,75 Millionen Euro an Zuschüssen durch die Krankenkassen. Gesetzliche und private Krankenversicherer zahlen an insgesamt elf „bedarfsnotwendige“ Häuser eine pauschale Förderung von bis zu einer Million Euro, wie die Barmer Sachsen-Anhalt der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die sogenannten Sicherstellungszuschläge zahlen die Kassen seit 2020 an diejenigen Kliniken, die unverzichtbar sind, um die flächendeckende stationäre Versorgung der Bevölkerung im Notfall und durch bestimmte Fachabteilungen sicherzustellen.

Kliniken erhalten Geld auch ohne finanzielles Defizit

Gefördert werden in Sachsen-Anhalt insgesamt sieben Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, fünf Geburtshilfekliniken sowie je achtmal Standorte für Innere Medizin sowie Chirurgie im ländlichen Raum. Das geht aus der Ende Juni getroffenen Vereinbarung zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen hervor. Konkret erhalten die folgenden Krankenhäuser die Sicherstellungszuschläge: 

  • Städtisches Klinikum Dessau
  • Helios Klinik Sangerhausen
  • Helios Bördeklinik in Oschersleben
  • Krankenhaus Seehausen
  • Ameos Klinikum Aschersleben
  • Johanniter-Krankenhaus Genthin-Stendal
  • Ameos Klinikum Haldensleben
  • Altmark Klinikum Gardelegen
  • Altmark Klinikum Salzwedel
  • Ameos Klinikum Halberstadt
  • Paul Gerhardt Diakonie Krankenhaus

Der Zuschlag wird den Kliniken auch dann ausgezahlt, wenn sie kein finanzielles Defizit haben, wie es in einer Mitteilung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen GKV heißt. Deutschlandweit erhalten so im kommenden Jahr 129 bedarfsnotwendige Kliniken insgesamt 79 Millionen Euro - 18,8 Millionen mehr als im laufenden Jahr, heißt es weiter.

Kassen kritisieren Lockerung der Förderkriterien

Für Kritik bei den Kassen sorgt eine Lockerung der Nachweispflichten für das Geld durch die zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Krankenhausreform des Bundes: So müssen die Krankenhäuser ab 2026 nicht mehr die ursprünglich zwingende Basisnotfallversorgung nachweisen. Gemeint sind damit laut Förderkriterienkatalog unter anderem eine zentrale Notaufnahme, mindestens sechs Intensivbetten und eine bestimmte Verfügbarkeit von Fachärzten. „Aus Sicht von Patientinnen und Patienten sind solche Strukturen von großer Bedeutung. Hinzu kommt, dass mehr Geld aus Beitragsgeldern fließt ohne Qualitätsnachweis“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.