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Messerkriminalität 19-Jähriger getötet: Angeklagter bestreitet Messerangriff

Ein Streit zwischen zwei Gruppen junger Männer in Berlin-Spandau eskaliert. Messer werden gezogen, ein Mann stirbt. Ein anderer steht deswegen nun vor Gericht.

Von dpa 13.05.2025, 14:15
Nach dem gewaltsamen Tod eines 19-Jährigen in Berlin-Spandau steht ein junger Mann vor Gericht. Sein Verteidiger sprach von Versäumnissen im Ermittlungsverfahren. (Foto Illustration)
Nach dem gewaltsamen Tod eines 19-Jährigen in Berlin-Spandau steht ein junger Mann vor Gericht. Sein Verteidiger sprach von Versäumnissen im Ermittlungsverfahren. (Foto Illustration) Jens Kalaene/dpa

Berlin - Rund sechs Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 19-Jährigen in Berlin-Spandau hat ein gleichaltriger Mann zurückgewiesen, das Opfer umgebracht zu haben. Er habe den 19-Jährigen nicht getötet, erklärte der Angeklagte über seinen Verteidiger. Dem Mann wird in dem Prozess vor dem Berliner Landgericht Totschlag zur Last gelegt.

Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen junger Männer führte laut Ermittlungen zu dem mutmaßlichen Angriff. Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, soll zu einer afghanischen Gruppe gehört haben, die mit einer arabischen Gruppe in Streit geraten sei. Dabei sei es vermutlich um Drogengeschäfte in einem Park in Spandau gegangen, hieß es am Rande der Verhandlung. 

Opfer verfolgt und in den Rücken gestochen

Der Angeklagte soll am Abend des 5. November 2024 einen der Kontrahenten verfolgt und dem aus Angst flüchtenden 19-Jährigen in der Straße Borkzeile zwei tiefe Stiche in den Rücken versetzt haben. Der aus Syrien stammende Mann sei zu Boden gegangen und trotz aller Rettungsbemühungen wenig später im Krankenhaus gestorben.

Da das Opfer zuvor seinerseits mit Messerstichen versucht haben soll, sich während der Verfolgung zu wehren, sei auch der Angeklagte verletzt worden, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann sei ganz in der Nähe des Tatortes gefunden worden, seine Verletzungen seien aber nicht lebensgefährlich gewesen. Seit dem 13. Dezember befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Der Verteidiger erklärte, die Anklage sei aus seiner Sicht mangelhaft, es habe im Ermittlungsverfahren Versäumnisse gegeben. So sei die Tatwaffe nicht gefunden worden. Zudem hätte ein anderer Mann, der zunächst als Beschuldigter galt, „eher ein Motiv gehabt“, so der Anwalt. Der Prozess, für den sechs weitere Verhandlungstage terminiert sind, wird am 21. Mai fortgesetzt.