In Klinik missbraucht 14-Jährige vergewaltigt - mehr als vier Jahre Haft für Arzt
Ein Arzt schleust heimlich eine 14 Jahre alte Chatbekanntschaft während der Arbeitszeit in sein Dienstzimmer. Die Richter haben keinen Zweifel, dass er das Mädchen vergewaltigt hat.

Osnabrück - Wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen hat das Landgericht Osnabrück einen Arzt zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 56 Jahre alte Mediziner in dem Arztzimmer eines Krankenhauses das Mädchen mehrfach vergewaltigt und verletzt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 3 KLs 13/24)
Die 14-Jährige war keine Patientin des Arztes. Beide lernten sich über einen Chat kennen. Der Mediziner habe zwar nie einen Zweifel daran gelassen, dass er Sex haben wolle, und auch das Mädchen sei anfangs auf ein sexuelles Abenteuer neugierig gewesen, führt der Vorsitzende Richter aus.
Am Bahnhof Fast Food gekauft
Das Gericht habe aber keinen Zweifel an der Aussage des Opfers gehabt, dass sie mehrfach Nein gesagt habe, als der Angeklagte sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen hatte. Er habe auch gewusst, dass das Mädchen Schmerzen hatte, aber dennoch weitergemacht.
Die Taten beging der Angeklagte laut der Schilderung des Richters Anfang Dezember 2023. Er habe der 14-Jährigen, die aus einer anderen niedersächsischen Stadt nach Osnabrück gekommen war, ein Kinderticket der Bahn gezahlt und am Bahnhof in Osnabrück abgeholt, ihr einen Energydrink gekauft sowie etwas zu Essen in einem Fast-Food-Restaurant. Dann seien beide im Auto des Angeklagten zu der Klinik im Landkreis Osnabrück gefahren, wo der Arzt gerade Dienst hatte.
„Unfähig, sexuelle Begierden zu kontrollieren“
In dem Krankenhaus habe der Angeklagte das Mädchen heimlich durch ein bodentiefes Fenster in das Gebäude gelassen. In dem Arztzimmer sei es dann zu wiederholten sexuellen Handlungen gekommen. Anschließend brachte der Mediziner die 14-Jährige wieder zurück zum Bahnhof, zahlte ihr das Rückfahrticket und gab ihr 100 Euro, sagte der Richter. Nach der Rückkehr zeigte das Mädchen den Arzt bei der Polizei an.
„Dieser Fall hat nur Verlierer“, sagte der Richter. Der Angeklagte sei ein „wohlsituierter Arzt“ gewesen, der verheiratet sei und Kinder habe und nun vor den Scherben seiner Existenz stehe - nur, weil er unfähig gewesen sei, seine sexuellen Begierden zu kontrollieren.
Taten nur häppchenweise gestanden
Das Tatopfer werde noch lange an den psychischen Folgen der Tat leiden. Sie sei in der Schule gemobbt und gehänselt worden. Auch die Eltern des Mädchens machten sich Vorwürfe, weshalb sie ihr Kind nicht schützen konnten, sagte der Richter.
Der Angeklagte hatte während der Verhandlung angegeben, freiwillig auf seine Approbation zu verzichten. Er habe die Taten nur zum Teil und nur „häppchenweise“ zugegeben, wenn es aufgrund der Beweislage nicht anders ging, erklärte der Vorsitzende Richter.