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Gesellschaft 116 Fälle erreichen Antidiskriminierungsstelle 2022

Ob aufgrund der Herkunft, des Geschlechts oder einer Behinderung - Diskriminierung kommt in vielen Bereichen des Lebens vor. Betroffene haben in Sachsen-Anhalt eine Anlaufstelle, die helfen kann.

Von dpa Aktualisiert: 02.03.2023, 22:59
Die Regenbogenfahne steht für Vielfalt und gilt als ein Zeichen gegen Diskriminierung von queeren Menschen.
Die Regenbogenfahne steht für Vielfalt und gilt als ein Zeichen gegen Diskriminierung von queeren Menschen. Federico Gambarini/dpa/Symbolbild

Magdeburg/Halle - Der Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr 116 Fälle von Diskriminierung verschiedener Form gemeldet worden. „Diskriminierung passiert in allen Lebensbereichen, im Gesundheitswesen, bei Ämtern und Behörden, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei der Wohnungssuche oder in der Freizeit“, sagte Projektleiterin Janine Weidanz. „Die Fälle, die uns gemeldet werden, beziehen sich jedoch am häufigsten auf die Bereiche Arbeitsleben, also am Arbeitsplatz oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt (24 Fälle) und Bildungswesen, also in Schule, Ausbildung oder Hochschule (17 Fälle).“ 2021 waren 128 Diskriminierungsmeldungen eingegangen.

Bei den Fällen im Arbeitsleben sei der Antidiskriminierungsstelle zum Beispiel von Benachteiligung im Bewerbungsverfahren berichtet worden sowie von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Thema seien auch schlechtere Arbeitsbedingungen gewesen und diskriminierende Aussagen von Kolleginnen und Kollegen bis hin zu Kündigungen aus diskriminierenden Gründen oder nach einer Diskriminierungsbeschwerde.

In der Bildung seien häufig Fälle gemeldet worden, in denen es um Beleidigungen oder Beschimpfungen gegangen sei oder generell um eine schlechtere Behandlung aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals. „Die Menschen, die sich ratsuchend an uns wenden, berichten am häufigsten von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibung (52), Geschlecht (18) oder Behinderung (17)“, so Weidanz. In zwölf Fällen habe es sich um eine Benachteiligung gehandelt, bei der mehrere Merkmale eine Rolle gespielt hätten.

Knapp die Hälfte der Fälle hätten die Antidiskriminierungsstelle aus den beiden Großstädten Halle und Magdeburg erreicht, in denen auch die Beratungsbüros angesiedelt seien. „Die restlichen Fälle fanden in ländlichen Räumen statt.“ Ziel sei es, die Beratungsarbeit auf den ländlichen Raum auszuweiten, sagte Weidanz. Es seien Fördermittelanträge für zusätzliche Standorte in Naumburg und Stendal gestellt worden. „Zum einen wurden uns im letzten Jahr aus den Landkreisen Stendal/Altmarkkreis Salzwedel sowie aus dem Burgenlandkreis vermehrt Fälle gemeldet“, so die Projektleiterin. Kooperationspartner vor Ort hätten zudem Bedarf signalisiert. Persönliche Gespräche seien in der Antidiskriminierungsberatung wichtig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen den Ratsuchenden, indem sie zuhören. „Wir besprechen mit ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten, der jeweiligen Situation entsprechend. Ob und was genau unternommen wird, entscheiden immer die Betroffenen - wir machen nichts ohne das Einverständnis der Ratsuchenden“, betonte Weidanz. Möglich sei etwa, Beschwerdebriefe zu schreiben, Stellungnahmen zu fordern oder zu Vermittlungsgesprächen zu begleiten. „Bei Bedarf können wir dabei unterstützen, rechtlichen Rat einzuholen, unsere Beratung selbst ist vorjuristisch“, sagte Weidanz.

Die Antidiskriminierungsstelle gibt es seit Ende 2018 mit Büros in Halle und Magdeburg. Neben der Einzelfallberatung werden auch Weiterbildungen, Schulungen und Workshops angeboten.