Vorgaben in Sachsen-Anhalt Vorgaben in Sachsen-Anhalt: Hundegesetz wird nicht geändert

Halle (Saale) - Sie gelten in den Tierheimen als schwer vermittelbar: Hunde, die auf der Rasseliste des Hundegesetzes stehen. Für sie gelten in Sachsen-Anhalt seit 2009 verschärfte Vorgaben. Wer einen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier oder Bullterrier ausführen möchte, muss nicht nur für die Hundesteuer tief in die Tasche greifen. Es gelten weitere Vorgaben, etwa die Pflicht zum sogenannten Wesenstest. „Das Gesetz hat sich bewährt“, sagte am Dienstag Innen-Staatssekretär Ulf Gundlach (CDU). Trotz Kritik will die Landesregierung vorerst nichts am Gesetz ändern.
Gerade in den Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes sind etliche der Problem-Hunde in den Tierheimen gelandet. Inzwischen allerdings, berichtet Catrin Rhode vom Dessauer Tierasyl, ist es ruhiger geworden. Etwa jeder zehnte abgelieferte Hund gehört zu den sogenannten Listenhunden - andere sprechen von Kampfhunden. Für sie ein neues Zuhause zu finden, „ist nicht so einfach“, sagt Rhode. „Die Interessenten müssen sich das leisten können.“ 400 Euro für den Wesenstest, 120 Euro für den in etlichen Orten vorgeschriebenen Hunde-Führerschein und die für Kampfhunde erhöhte Hundesteuer, in Dessau 700 Euro im Jahr - da komme einiges zusammen. Dennoch sei es bislang gelungen, alle Listenhunde zu vermitteln.
Positive Bilanz
Ein Erfolg, den Volker Liebchen im Tierheim Plömnitz bei Bernburg nicht teilt. 16 der Problem-Hunde leben in den Zwingern. Sie könnten kaum vermittelt werden, sagt Liebchen, „die kriegen hier ihr Gnadenbrot“.
Derweil zieht Innen-Staatssekretär Gundlach eine positive Bilanz. Die Zahl der Beißattacken habe sich von von 2010 bis 2013 von 221 auf 140 reduziert. Wobei das Gros nicht auf Listenhunde fällt. Ob die Statistik aussagefähig ist, werde sich indes erst in einigen Jahren zeigen. Und die Kommunen beklagen, mit Verwaltungsaufwand und Kosten alleingelassen zu werden. „Das vom Land bereitgestellte Geld reicht hinten und vorne nicht“, sagte Innenpolitikerin Gudrun Tiedge (Linke). Zudem sind die Regelungen des Wesenstests fragwürdig, beklagen Hundehalter. Zu diesem muss etwa auch die 80-Jährige mit ihrem Spitz, obwohl nicht der einen Schäferhund attackierte - sondern umgekehrt. Er kenne den „alten Streit“, so Gundlach. Ändern aber will die Landesregierung aus eigenem Antrieb nichts: „Das ist Sache des Gesetzgebers.“ Sprich: Sache des Landtags. (mz)