Tausende Lehrer streiken am Dienstag Tausende Lehrer streiken am Dienstag: Schulen entscheiden über Unterricht oder Betreuung selbst

Halle (Saale) - Der Tarifstreit im öffentlichen Dienst geht in die nächste Runde. Nach den bislang ergebnislosen Tarifverhandlungen rufen die Lehrergewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Verdi am kommenden Dienstag erneut zu flächendeckenden Streiks auf. Angestellte Lehrer und pädagogische Mitarbeiter aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen werden aufgefordert, ganztägig die Arbeit niederzulegen. "Wir rechnen mit rund 3.000 Kollegen aus Sachsen-Anhalt, die zur zentralen Kundgebung in Leipzig fahren werden“, sagte Sachsen-Anhalts GEW-Sprecher Alexander Pistorius am Montag auf MZ-Nachfrage. Die Zahl könne aber noch steigen.
Bereits am 11. März hatten tausende Lehrer in Leipzig für bessere Arbeitsbedingungen demonstriert. Bisher habe sich die Arbeitgeberseite nach Gewerkschaftsangaben in den bisherigen Verhandlungsrunden zu wenig bewegt. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten sich am vergangenen Dienstag in Potsdam auch in dritter Runde nicht einigen können. Die GEW verlangt unter anderem eine Anhebung der Gehälter um 5,5 Prozent, eine tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen und Hochschulen und keine Abstriche bei der Betriebsrente. Die kommende Runde der Tarifverhandlungen ist für den 28. März vorgesehen.
Schulen sind geöffnet
Das Landesschulamt kündigte an, dass trotz des Warnstreiks alle Schulen am Dienstag geöffnet sind. Je nach der Beteiligung am Streik werde es „an vielen Schulen eingeschränkten Unterricht oder ein Betreuungsangebot geben“, die Schüler würden beaufsichtigt. Es werde aber auch Schulen geben, an denen nahezu uneingeschränkt und planmäßig unterrichtet werde.
„Für Eltern ist prioritär die Information der Schule ausschlaggebend", sagte Silke Stadör, Sprecherin des Landesschulamts, auf MZ-Anfrage. "In Fällen, in den die Schule nur Betreuung und Aufsicht sicherstellen kann, ist es den Eltern freigestellt, ihre Kinder auch anderweitig betreuen zu lassen. Das Fernbleiben wird dann nicht als Verletzung der Schulpflicht gewertet." Wenn jedoch Unterricht stattfinde – auch Vertretungsunterricht - müssten die Schüler selbstverständlich zur Schule kommen.
Eltern werden gebeten, sich mit eventuellen Fragen zunächst an die Schule ihres Kindes zu wenden.
Auskunft beim Landesschulamt gibt es für Grund- und Förderschulen unter der Telefonnummer 0345/5 14 25 58, für Sekundarschulen unter der Telefonnummer 0345/5 14 18 94, für Gymnasien und Gesamtschulen unter der Telefonnummer 0345/5 14 19 60 und für Berufsbildende Schulen unter der Telefonnummer 0345/5 14 35 06. (mz/dpa)