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Sturm über Sachsen-Anhalt Sturm über Sachsen-Anhalt: Schäden durch «Emma» sollten schnell gemeldet werden

03.03.2008, 10:32

Halle/ddp. - In Absprache mit dem Versicherer seiendann die weiteren Schritte zur Beseitigung des Schadens einzuleiten.Allerdings sollten Gefahrenquellen sofort beseitigt werden, umFolgeschäden zu vermeiden, rieten die Verbraucherschützer.

Den Angaben zufolge sind für Sturmschäden ab Windstärke acht jenach Versicherungsfall die Wohngebäude-, Hausrat- oderKaskoversicherung zuständig. Wurde zum Beispiel das Dach durch denSturm in Mitleidenschaft gezogen, ist die Wohngebäudeversicherungzuständig, werden dagegen Hausratsgegenstände, die sich im Gebäudebefanden Spielball des Sturms, sind Schäden durch dieHausratversicherung abgedeckt.

Wurde ein parkendes Auto durch einen herabfallenden Dachziegelbeschädigt, ist dies ein Fall für die eigene Kaskoversicherung, wiedie Verbraucherzentrale weiter mitteilte. Hat ein nachweislichmaroder Baum beim Umsturz Schaden angerichtet, muss der Besitzer desBaumes oder dessen Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Warder Baum jedoch gesund und ist trotzdem durch den Sturm umgefallen,gilt dies als «höhere Gewalt» und eine Haftung des Eigentümers istausgeschlossen.