Stichwort Stichwort: Volksinitiativen und Volksbegehren
Magdeburg/dpa. - In Sachsen-Anhalt gibt es drei Möglichkeitenfür die direkte Mitwirkung der Bürger am politischen Prozess:
Mit Hilfe einer Volksinitiative können Bürger erreichen, dass sichder Landtag mit bestimmten Themen beschäftigen muss. Dafür müssenkünftig mindestens 30 000 Wahlberechtigte unterzeichnen.
Ein Volksbegehren ist laut Verfassung darauf gerichtet, einLandesgesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Dem Begehrenmuss demzufolge ein Gesetzentwurf zu Grunde liegen. Um ihn in denLandtag einzubringen, müssen innerhalb eines halben Jahres elfProzent der Wahlberechtigten unterzeichnen. Zuvor muss die Regierungdas Volksbegehren für zulässig erklären. Sie kann es zum Beispieldann ablehnen, wenn Haushaltsgesetze betroffen sind.
Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, muss der Landtag denGesetzentwurf annehmen. Tut er das nicht, folgt ein Volksentscheid.Der Gesetzentwurf ist dann angenommen, wenn die Mehrheit derabgegebenen gültigen Stimmen dafür ist, mindestens 25 Prozent derWahlberechtigten.