Solidarpakt Solidarpakt: Es geht um insgesamt 156 Milliarden Euro
Halle (Saale)/MZ. - Der Oberbürgermeister von Oberhausen, Klaus Wehling, forderte, es müsse Schluss sein "mit der Verteilung nach Himmelsrichtung". Ähnlich äußerten sich die Oberbürgermeister von Gelsenkirchen und Essen.
In der Bundespolitik ist der Vorstoß auf Kritik gestoßen. Auch die kommunalen Spitzenverbände reagierten skeptisch. Sie warnten vor einer Neiddebatte.
Der Solidarpakt II gilt seit 2005. Er knüpft an den Solidarpakt I (1995 bis 2004). Ziel ist es, die finanzielle Basis für den weiteren Aufbau Ost bis 2019 zu schaffen.
Im Rahmen des Solidarpaktes II unterstützt der Bund die ostdeutschen Länder mit insgesamt 156 Milliarden Euro. Die Zahlungen verringern sich von Jahr zu Jahr. Standen 2005 16,4 Milliarden zur Verfügung, werden es 2019 nur noch 3,8 Milliarden Euro sein.
Die westdeutschen Kommunen leisten keine unmittelbaren Zahlungen an ostdeutsche Kommunen, wie die Kritik der Ruhrgebietsstädte nahelegt. Sie sind aber an der gesamtdeutschen Solidarität beteiligt. Allerdings: In welcher Höhe die alten Länder ihre Kommunen an der Finanzierung der einheitsbedingten Lasten beteiligen, entscheiden sie selbst.
Die ostdeutschen Länder dürfen die Mittel nicht beliebig einsetzen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sollen sie dazu verwendet werden, die geringe kommunale Finanzkraft auszugleichen und den Nachholbedarf in der Infrastruktur auszugleichen. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung müssen sie in jährlichen Fortschrittsberichten nachweisen. Derzeit lenken lediglich Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Mittel zu 100 Prozent in die vorgesehene Verwendung.