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Sicherungsverwahrung Sicherungsverwahrung: Internet in der Gefängniszelle?

26.04.2013, 10:59
Angela Kolb (SPD), Justizministerin Sachsen-Anhalts steht in einem neuen Wohnraum der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Burg
Angela Kolb (SPD), Justizministerin Sachsen-Anhalts steht in einem neuen Wohnraum der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Burg DPA Lizenz

Magdeburg/dpa. - Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Rechte der Sicherungsverwahrten im Land gestärkt. Künftig wird sich die Sicherungsverwahrung stärker von der Strafhaft unterscheiden, und die Betroffenen haben Anspruch auf eine Therapie. Das Land kam damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach und verabschiedete mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition ein entsprechendes Vollzugsgesetz.

Das Gesetz schafft auch die Möglichkeit, dass Sicherungsverwahrte künftig im Internet surfen könnten. Im Gesetz heißt es dazu: „Den Untergebrachten soll gestattet werden, andere von der Aufsichtsbehörde zugelassene Formen der Telekommunikation unter Vermittlung der Einrichtung zu nutzen, wenn hierdurch die Sicherheit oder Ordnung der Einrichtung nicht gefährdet wird.“

Nach Angaben des Justizministeriums wurden bereits Leitungen zum Surfen im Internet gelegt. Auch könne sichergestellt werden, dass Insassen nur bestimmte Seiten freigeschaltet bekommen. Derzeit sei das Surfen im Netz aber nicht vorgesehen, sagte Ministeriumssprecherin Ute Albersmann. Notwendig sei auf jeden Fall eine Einzelentscheidung. Telefone, mit denen man nur bestimmte Nummern anrufen kann, soll es dagegen künftig in den Zellen geben.

Sicherungsverwahrte haben ihre Strafe bereits verbüßt, bleiben aber zum Schutz der Allgemeinheit hinter Gittern. In Sachsen-Anhalt wird es künftig voraussichtlich neun Sicherungsverwahrte geben.

Der Bereich für die Sicherungsverwahrten im Gefängnis Burg war zuletzt für 750 000 Euro umgebaut worden. Zwei Zellen wurden zu je einer größeren Zelle zusammengelegt. Größere Zellen waren ebenfalls gerichtlich angeordnet worden.

Justizministerin Angela Kolb (SPD) sagte im Landtag, dass mit der neuen Regelung die außerplanmäßige Entlassung von Insassen verhindert werde. Man habe alle gerichtlichen Vorgaben pünktlich umgesetzt. Hätte das Land dies nicht gemacht, hätten Sicherungsverwahrte womöglich vorzeitig ihre Entlassung einklagen können.

Heftig diskutiert wurde im Landtag die Frage, welche Verträge das Justizministerium mit privaten Dienstleistern im Gefängnis Burg kündigen soll. Kolb verteidigte das Modell, bei dem das Gefängnis zum Teil privat betrieben wird. Dies sei zwar teuerer als zunächst geplant, aber immer noch preiswerter als ein Betrieb in kompletter Eigenregie. Zuvor hatte sie bereits angekündigt, dass zumindest die Küche künftig wieder in Regie des Landes und nicht mehr privat geführt werden soll.