Stadtgemeinschaftshaus in Alsleben Stadtgemeinschaftshaus in Alsleben: Miete für Vereine ist vom Tisch

Alsleben - In Zeiten der klammen Kommunalkassen wird nach jeder Möglichkeit gesucht, Finanzmittel einzusparen beziehungsweise neue Geldquellen anzuzapfen. Auch in Alsleben haben sich die Stadträte bei ihrer jüngsten Sitzung damit auseinandersetzen müssen.
Nachdem Jan Ochmann (CDU), Verbandsgemeindebürgermeister von Saale-Wipper, einen Vorschlag in die Runde warf, löste das eine hitzige Debatte aus: „Ich wäre dafür, dass das Stadtgemeinschaftshaus in Alsleben in Zukunft wegen des klammen Haushalts nur noch gegen ein Entgelt von den Vereinen genutzt werden darf. Wir haben nichts zu verschenken.“
Bürgermeister Reinhard Schinke widerspricht
Dieser Vorschlag stieß jedoch sowohl bei Alslebens Bürgermeister Reinhard Schinke (CDU) als auch bei den übrigen Stadträten nicht auf Gegenliebe. Das Gegenteil war der Fall. „Wir sind als Stadt nicht in der Lage, unsere Vereine finanziell zu unterstützen. Die einzige logistische Hilfe, die wir leisten können, besteht in der kostenlosen Nutzung unseres Stadtgemeinschaftshauses. Ich bin stolz darauf, dass das Vereinsleben in der Stadt noch so gut funktioniert“, konnte sich Schinke mit den Gedanken von Ochmann überhaupt nicht anfreunden.
Der Chor der Stadt Alsleben nutzt die Räumlichkeiten regelmäßig, um die zahlreichen Auftritte im Jahr einzustudieren. „Wir vertreten als Chor unsere Stadt Alsleben nicht nur im Salzlandkreis und bringen uns auch bei allen Veranstaltungen im Ort mit ein.
Wir können es uns gar nicht leisten, auch noch Miete für unsere Proben im Stadtgemeinschaftshaus zu zahlen“, meldete sich Stadtratsmitglied und Chorleiterin Elisabeth Schmidt (CDU) zu Wort und lag damit auf einer Wellenlänge mit Fred Grüneberg (CDU), dem Vorsitzenden vom Schützenverein Alsleben:
„Die Vereine halten die Stadt am Leben“
„Die Vereine halten die Stadt am Leben.“ Die Alternative von Stadtrat Alexander Siersleben (CDU) fand dafür eine eindeutige Mehrheit. „Wir beauftragen die Verwaltung, die Satzung zu überarbeiten. Schulen, Kitas und Vereine dürfen das Stadtgemeinschaftshaus weiterhin nutzen.“ Dieser Vorschlag fand eine große Mehrheit. (mz)