Kinderbetreuung Stadt Seeland passt Satzung für Kindergärten an Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt an: Elternbeiträge gestaffelt nach Alter und Zeit

Friedrichsaue/Nachterstedt - „Wir wollen den Standard in unseren Kindertagesstätten halten - und der ist nicht schlecht“, erklärte Angela Erdmann, die für Kitas zuständige Verwaltungs-Mitarbeiterin, auf der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Friedrichsaue.
Dass es nun eine Änderung der seit 2013 gültigen Satzungen für die Benutzung der Kitas und die Kostenbeiträge geben soll, führte sie aber auf das neue Kinderförderungsgesetz zurück, das es seit Januar gibt. „Und da müssen wir unsere Satzung nun den gesetzlichen Gegebenheiten anpassen.“
Dabei habe die Verwaltung mit den Leiterinnen der vier städtischen Seeland-Einrichtungen gesprochen und gleich auch deren Wünsche mit eingearbeitet, berichtete Amtsleiterin Sabine Stelzer auf der jüngsten Ratssitzung in Nachterstedt, die sich ebenfalls mit diesem Thema befasste.
Verwaltung arbeitete in die neue Satzung auch Wünsche der Leiterinnen der Kindergärten ein
So müssen Eltern nicht extra einen neuen Antrag stellen, wenn ihre Kinder den Hort besuchen wollen, weil der ja an die Kindertagesstätte angegliedert ist. Nur wer das Angebot nicht nutzen wolle, müsse kündigen.
Bei den neuen Elternbeiträgen - die sind gestaffelt nach Alter der Kinder und Betreuungszeit - habe sich die Stadt am Durchschnitt anderer Kommunen orientiert. „Teilweise gibt es kleine Erhöhungen, teilweise Verringerungen“, sagte Stelzer.
Bei Kindern von drei bis sechs Jahren reicht das von 94 Euro für eine Fünf-Stunden-Betreuung bis 170 Euro für zehn Stunden. Bei den unter Vierjährigen von 110 bis 197 Euro.
Cornelia Mantel (Wählergemeinschaft Friedrichsaue) fand es allerdings ungerecht, dass Kinder, die von der Krippe in den Kindergarten wechseln würden, trotzdem noch den höheren Beitrag zahlen müssten, nur weil sie noch nicht drei Jahre alt seien.
Eltern von Krippenkindern zahlen höheren Beitrag im Kindergarten, wenn Kinder jünger sind als drei Jahre
„Die gesetzliche Vorgabe ist an das Alter gebunden“, erklärte Angela Erdmann aber. Und kleinere Kinder würden nun einmal mehr Arbeit machen. „Da müssen oft noch die Windeln gewechselt werden“, nannte sie ein Beispiel. Auch beim Personalschlüssel zähle es weiter als Krippenkind, selbst wenn es in der mittleren Gruppe sei.
Andreas Hampe (Unabhängige Wählergemeinschaft Nachterstedt) konnte mit den Preisänderungen mitgehen. „Die Leute müssen ja bezahlt werden“, sagte er und freute sich über Erleichterungen für die Eltern, wie die Kostenbefreiung für das zweite Kind, den Kostenzuschuss durch die Stadt bei der Versorgung und eine Gebührenbefreiung für Familien mit geringem Einkommen.
Allerdings fragte Hampe auch, wie andere Kommunen es hinbekommen, dass alle Eltern überhaupt keine Beiträge zahlen müssten. „Wir hier auf dem Dorf werden immer weiter abgehängt“, befürchtete er. Und Rainer Heuwold (CDU) erklärte: „Das Land lässt sich Gesetze einfallen, dafür feiern. Und die Kosten?“
Die Räte in Friedrichsaue und Nachterstedt stimmten den neuen Satzungen zu. Eine endgültige Entscheidung wird allerdings im Stadtrat getroffen.
(mz)