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Fahrräder auf Friedhöfen Neue Friedhofssatzung für Könnern: Fahrräder dürfen auf Friedhöfen geschoben werden

Von Carsten Roloff 08.11.2017, 06:55
Fahrräder dürfen in Könnern auf dem Friedhof geschoben werden.
Fahrräder dürfen in Könnern auf dem Friedhof geschoben werden. Pülicher

Könnern - Jetzt steht sie endlich, die neue Friedhofssatzung. Nach langen Debatten während der Ratssitzungen der zu Könnern gehörenden Orte hat der Stadtrat bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig grünes Licht gegeben. „Wir haben einige Änderungen vorgenommen, dabei die neuesten gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt und auch Anregungen der Bürger mit einfließen lassen. An bewährten Dingen haben wir natürlich festgehalten“, erklärte Sabine Siersleben, zuständige Mitarbeiterin bei der städtischen Friedhofsverwaltung.

Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, dass eine Verlängerung des Nutzungsrechtes für Reihengräber nicht mehr möglich ist. Nach 25 Jahren wird die Grabstelle geräumt. Für die Kosten der Räumung durch die Stadt Könnern kommt der jeweilige Grabnutzer auf.

Reihengräber werden nach 25 Jahren geräumt

Dies trifft auf nach dem 26. Juli 2012 (in Gerlebogk und Cörmigk ab 1. Januar 2015) erworbene Grabstätten nicht zu, da die Kosten für eine spätere Räumung bereits beim Kauf mit eingerechnet worden sind. Demnächst besteht auch die Möglichkeit, die Angehörigen in Wiesengräbern zu bestatten.

Bei der Vorstellung der Satzung wurden von den Stadträten zwei Paragrafen noch einmal verändert beziehungsweise ergänzt. So sollen die Grabplatten der Wiesengräber nicht nur aus festem und befahrbarem Material bestehen. Die Grabplatten, dieser Fakt wurde der ursprünglichen Fassung hinzugefügt, müssen auf tragfähigen Untergrund gesetzt werden. Damit können dann auch die anfallenden Rasenmäharbeiten ordentlich durchgeführt werden.

Grabplatten müssen auf tragfähigen Untergrund gesetzt werden

Zu hitzigen Diskussionen kam es an anderer Stelle, an der es um das Mitführen von Fahrrädern auf Friedhöfen ging, das nicht gestattet ist. Mehr als eine Viertelstunde wogen die Stadträte Pro und Kontra dieser Formulierung ab. „Fahrräder haben auf Friedhöfen nichts zu suchen und gehören in die dafür vorgesehenen Fahrradständer“, sprach sich Martin Ködelpeter (FDP) für ein striktes Verbot aus, folgte dann aber im Endeffekt auch der Argumentation von Martin Zbyszewski (SPD).

„Es sind viele ältere Menschen, die Gräber ihrer Angehörigen pflegen. Sie nutzen das Fahrrad als Transportmittel für Blumenerde oder schwere Gestecke“, warf der Bebitzer ein. Schließlich einigten sich die Stadträte, dass das Befahren des Friedhofs mit dem Fahrrad verboten ist, es aber mitgeführt werden darf.

Michael Claes (CDU) kritisierte, dass auf dem Friedhof in Könnern einige Flächen völlig zerstückelt sind, weil die Gräber dezentral angelegt worden sind. „Es muss ein Gesamtkonzept her, um Pflegearbeiten zu erleichtern und ein ordentliches Gesamtbild zu schaffen“, so Claes. Daraufhin versprach Bauamtsleiter Mario Brauns, in naher Zukunft für jeden Friedhof einen Belegungsplan zu entwerfen. Die Flächen müssen dann bestimmten Bestattungsarten zugeordnet werden.

Auch die neue Friedhofsgebührensatzung wurde einstimmig abgenickt. Dabei kommen auf den Bürger keine höheren Kosten zu. Im Gegenteil, während für ein Einzelwahlgrab bisher 700 Euro gezahlt werden mussten, sind es nun nur noch 680 Euro. Gleiches trifft auf ein Einzelwahlgrab in besonderer Lage (824 statt bisher 851 Euro) oder auf die Benutzung der Trauerhalle (44 statt 45 Euro) zu.

(mz)