Kein Urteil wegen Körperverletzung Nach Schlägerei in Disco Wilde Zicke Egeln: Verfahren gegen Betreiber wird gegen Geldauflagen eingestellt

Aschersleben - Den 32- und 31-jährigen Brüdern Gordon und Andreas T. wäre ein Freispruch lieber gewesen. Trotzdem nahmen sie - nach Absprache mit ihrem Anwalt - am Mittwoch vor dem Amtsgericht Aschersleben das Angebot von Richter Robert Schröter an.
Das lautete - Einstellung des Verfahrens mit Auflagen. Auflagen bedeutet, die beiden Angeklagten zahlen jeweils 1.500 Euro an ein Kinderhospiz und jeweils weitere 500 Euro an die Staatskasse. Damit war der Fall erledigt und Richter Schröter entließ die beiden Disco-Betreiber mit dem Hinweis, dass er sie im Gerichtssaal nicht wiedersehen wolle.
Discjockey war geschlagen und getreten worden
Den beiden Betreibern der Egelner Disco „Wilde Zicke“ war vorgeworfen worden, vor einem Jahr während einer Feier in der „Wilden Zicke“ mit dem DJ und dessen Kollegin aneinander geraten zu sein. Dabei soll die Kollegin des DJ von den beiden beleidigt und der DJ selbst mit Schlägen und Tritten traktiert worden sein.
Die beiden Brüder bestritten, an der tätlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein. Aufklärung erhoffte sich das Gericht am Mittwoch von drei Zeugen: Einem Gast und zwei Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes. Ein vierter geladener Zeuge war nicht erschienen.
Wer die Schläger waren, sagte keiner der Zeugen
Alle drei bezeugten, dass es tatsächlich zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen sei. Dabei sollen zwei in schwarz gekleidete Männer auf den DJ eingeschlagen, ihn zu Boden gerungen und getreten haben. Wer diese beiden Männer gewesen sind, wollte keiner mitbekommen haben.
Die Sicherheitsleute erklärten, sie hätten zwar eingegriffen und die Auseinandersetzung beendet, die beiden Schläger seien aber schnell verschwunden gewesen. Noch bevor man deren Personalien ermitteln und die Polizei rufen konnte. Auch der dritte Zeuge, der als Gast - gemeinsam mit einem Bekannten - die „Wilde Zicke“ an diesem Abend besucht hatte, wollte die Täter nicht erkannt haben.
Auslöser des Streits war ein aufblasbares Einhorn
Auslöser des Streits war übrigens ein aufblasbares Einhorn, das von der Kollegin des DJ aus der Disco gestohlen wurde. Daraufhin wollten die Betreiber den beiden DJs nur die Hälfte der Gage auszahlen. (mz)