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"Rechtswidrig" Land Sachsen-Anhalt weist Widersprüche von Torsten Haubold Hecklingen zurück: Unternehmer will Nahverkehr im Salzlandkreis übernehmen

Von Kerstin Beier 03.07.2020, 09:56
Torsten Haubold will künftig den ganzen Salzlandkreis befahren.
Torsten Haubold will künftig den ganzen Salzlandkreis befahren. Haubold

Aschersleben/Bernburg - Das Landesverwaltungsamt hat zwei Widersprüche des Reiseunternehmers Torsten Haubold aus Hecklingen abgewiesen. Dabei geht es im Kern um die Neuvergabe des Öffentlichen Personennahverkehrs ab 1. August.

Haubolds Unternehmen Regionalverkehr Staßfurt (RVS) hatte als Subunternehmen der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) in der Vergangenheit neun Linien vor allem im Staßfurter Raum bedient, liegt aber seit Jahren im Streit mit dem kommunalen Betrieb.

Haubold fordert nach seiner Meinung noch ausstehende Beträge ein und beklagt, aus dem Geschäft gedrängt zu werden. Seinen Antrag, den gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Salzlandkreis zu übernehmen, weil er es privatwirtschaftlich besser und günstiger könne, hatte der Kreistag im September 2019 abgelehnt und sich damit an die Seite des kommunalen Unternehmens gestellt. Dagegen ging Torsten Haubold in Widerspruch.

Das Land zweifelt an der Kalkulation der Kosten von Torsten Haubold

Nach MZ-Informationen hat das Land jedoch Zweifel daran, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, den Personennahverkehr im gesamten Landkreis abzusichern.

So sei die Kalkulation der Kosten nicht schlüssig und nicht transparent, es fehle überdies an grundlegenden infrastrukturellen Voraussetzungen für eine so große Aufgabe.

Während sich der Landkreis in seiner Rechtsauffassung bestätigt sieht, will Torsten Haubold alle Rechtsmittel ausschöpfen und gegen den Widerspruchsbescheid des Landesverwaltungsamtes beim Verwaltungsgericht Magdeburg klagen.

„Der Widerspruchsbescheid ist eindeutig rechtswidrig“, sagt er. Sein Argument: „Wir haben, unterlegt durch ein externes Gutachten, bewiesen, dass wir den Öffentlichen Nahverkehr im Salzlandkreis ohne staatliche Zuschüsse und damit eigenwirtschaftlich durchführen können.

Das Landesverwaltungsamt hat dies ungeprüft in Frage gestellt und sogar verneint, ohne einen eigenen oder externen Gutachter hinzuziehen.“

Torsten Haubold will gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes klagen

Dies sei ein „erheblicher Verfahrensfehler“, der nach Meinung von Haubold nur dazu führen könne, dass die Genehmigung erteilt werden müsse.

Rechtsmittel will der Busunternehmer auch gegen die Entscheidung des Salzlandkreises einlegen. „Die KVG muss nämlich im Gegensatz zu uns stark bezuschusst werden. Nach dem Personenbeförderungsrecht muss aber das Unternehmen bevorzugt werden, das keine öffentlichen Zuschüsse benötigt“, so Haubold auf Nachfrage der MZ.

Zudem habe sich der Landkreis für seine Entscheidung zu viel Zeit gelassen, „weswegen die Entscheidung laut Gesetz ohnehin schon zu unseren Gunsten gefallen ist. Auch deswegen klagen wir.“ Beim Verwaltungsgericht in Magdeburg laufe bereits ein Eilverfahren.

Und was bedeutet das alles für den Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs im Salzlandkreis? Muss er nun Angst haben, dass ab 1. August nur noch ein Teil der Busse fahren?

Beim Landkreis winkt man ab. „Die KVG Salzland ist darauf ausgerichtet, eine zuverlässige Bedienung des öffentlichen Linienverkehrs ab 1. August zu gewährleisten“, heißt es in einer Antwort auf eine Presseanfrage. (mz)