Hartz IV-Empfänger als GebäudereinigerHartz IV-Empfänger als Gebäudereiniger: Hartes Urteil gegen Schwarzarbeiter

Schönebeck - Ein Jahr und zwei Monate Haft, verbunden mit drei Jahren Bewährungszeit - am Amtsgericht Schönebeck wurde ein Schwarzarbeiter zu einer harten Strafe wegen Sozialbetrugs nach §263 Strafgesetzbuch verurteilt. Der 53 Jahre alte Mann hatte als Gebäudereiniger gearbeitet, obwohl er Leistungen der so genannten Grundsicherung vom Jobcenter des Salzlandkreises bezog, die umgangssprachlich auch als „Hartz IV“ bezeichnet werden.
Die Schwarzarbeit war durch Ermittlungen von Zollfahndern aus Dessau gegen eine Gebäudereinigungsfirma aufgeflogen. Dass die Strafe gegen den in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) geborenen Mann nun so hoch ausfiel, lag auch an dessen Vorstrafen.
Am Amtsgericht Braunschweig war der Mann nämlich bereits zu einer siebenmonatigen Haftstrafe wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden, im Zuge eines weiteren Prozesses verhängte das Amtsgericht Magdeburg eine sogenannte Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gegen den heute 53-Jährigen.
Der Verurteilte ist inzwischen nach Leipzig umgezogen. In welchem Ort im Salzlandkreis er gelebt hat, als er der Schwarzarbeit nachging und Sozialleistungen bezog, teilte der für das Jobcenter zuständige Landkreis nicht mit - das seien „personenbezogenen Aussagen". (mz/wsl)