Unfall mit Fahrerflucht Geldstrafe und Führerschein-Entzug für Autofahrer aus Hoym: Amtsgericht Aschersleben urteilt über Unfall mit Fahrerflucht
Aschersleben - Als Ricarda und Werner K. (alle Namen geändert) in einer Nacht im vergangenen Dezember zwischen zwei und vier Uhr durch einen Knall wach wurden, dachten sie sich nichts dabei. Der Schock kam am frühen Morgen, als die 42-Jährige zur Arbeit fahren wollte. Ihr Auto, das vor dem Haus in einer Nebenstraße von Hoym am Straßenrand stand, war demoliert. Ein anderes Auto war dagegengefahren und der Fahrer geflüchtet.
Prozess wegen Fahrerflucht, Verkehrsgefährdung und Fahren unter Alkohol
Das Auto der Familie war ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ - mehrere Tausend Euro. Jetzt musste sich der Verursacher, der nur eine Straße weiter wohnt, vor dem Amtsgericht nicht nur wegen des Unfalls und Fahrerflucht, sondern auch noch wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung durch das Fahren unter Alkoholeinfluss verantworten.
Gleich sieben Zeugen sagten vor Gericht aus. Am Ende wurde der Fahrer zu einer Geldstrafe und zur befristeten Abgabe des Führerscheins verurteilt.
Knut R. hatte selbst noch in der Nacht einen Unfall mit Fahrerflucht bei der Polizei angezeigt. Ein Unbekannter hätte sein Auto, das auf einer Wiese neben dem Wohnhaus stand, gerammt und wäre nach der Tat geflüchtet, behauptete der 35-Jährige bei der Unfallaufnahme der Polizei.
Teil einer Radkappe am Unfallort gehörte zum Auto des Angeklagten
Die beiden Polizeibeamten, die am Morgen danach die Anzeige von der Familie K. aufnahmen, wussten von der ersten Anzeige in der Nacht. Nachdem sie am Unfallort Autoteilbruchstücke gefunden hatten, die sich nicht dem Fahrzeug der Familie zuordnen ließen, fuhren sie bei dem Mann vorbei.
An seinem Unfallauto fehlte eine Radkappe. Wie sich letztlich herausstelle, waren die am ersten Unfallort gefundenen Bruchstücke Teile einer genau solchen Radkappe. Und: im Umfeld seines Autos gab es keine Hinweise, dass dort tatsächlich ein Unfall passiert ist.
Keine Bruchstücke, die bei jedem Unfall entstehen, und keine Reifenspuren auf der feuchten Wiese. Ein Alkoholtest ergab, dass der Mann nicht nüchtern war. Er hätte nach der Meldung getrunken, gab Knut R. zu Protokoll. 1,28 Promille wurden bei der Blutentnahme um 8.35 Uhr festgestellt.
Zeugen schilderten den Alkoholkonsum des Angeklagten in einer Tankstelle
Breiten Raum in den Zeugenaussagen nahm die Schilderung des Alkoholkonsums des Angeklagten in einer 24-Stunden-Tankstelle ein. Die Mitarbeiterin, die Nachtdienst hatte, berichtete von zwei bis drei Flaschen Bier, die der Mann an der Tankstelle trank, ehe er sich anschließend weitere zwei oder drei Flaschen kaufte und mitnahm. Später habe er zwei der Flaschen am Nachtschalter leer zurückgegeben.
Zwei weitere Zeugen berichteten, dass sie Knut R. schon gegen 21 oder 22 Uhr mit glasigen Augen an der Tankstelle gesehen hätten, dieser dort weiter trank und nach 24 Uhr in Richtung Aschersleben gefahren sei. Nachdem er gegen ein Uhr wiederkam, hätten sie mit ihm außerhalb der Tankstelle geredet.
Knut R. habe auch draußen Bier getrunken, geschwankt, die Sprache verwaschen geklungen, schilderten die beiden Zeugen. Da einer der aus Hoym stammenden Zeugen nicht trinkt, und sie mit dem Auto gegen 2.30 Uhr nach Hause fahren wollten, empfahlen sie dem Angeklagten, das Auto stehen zu lassen. „Ich habe ihm angeboten, ihn nach Hause zu fahren, doch er wollte nicht“, sagte Steffen U. Die zweite Zeugin betonte sogar, „wir haben es mehrfach gesagt“.
Knut R. hatte schon vor zehn Jahren wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Fahren unter Alkoholeinfluss eine Geldstrafe erhalten und musste den Führerschein abgeben. Die Staatsanwältin sah die Tatvorwürfe bestätigt. Nur um von der Tat abzulenken, habe er in der Nacht die Anzeige erstattet. Zwar hat den Unfall niemand beobachtet und R. am Steuer erkannt. „Doch alle Indizien zeigen auf den Angeklagten“, so die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen. Unter Einbeziehung der Einkommensverhältnisse des Arbeitslosengeld-II-Empfängers plädierte sie für je zehn Euro. Vor Ablauf eines Jahres sollte ihm keine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Der Verteidiger wollte einen Freispruch, da es aus seiner Sicht „keinen eindeutigen Beweis“ und „keine schlüssige Indizienkette“ gibt. Bei einer Verurteilung bat er um Berücksichtigung der dann fehlenden Mobilität seines Mandanten, der dann einer möglichen Arbeitsaufnahme beraubt wäre.
Strafrichter Robert Schröter verurteilte Knut R. schließlich zu 60 Tagessätzen zu je 14 Euro und acht Monaten Führerscheinentzug plus Übernahme der Verfahrenskosten. „Wer es nach zehn Jahren nicht gelernt hat, sollte auch kein Auto mehr fahren.“
(mz)