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Festival am Flughafen Cochstedt Festival am Flughafen Cochstedt: Landwirt beschwert sich über Polizisten

Von Marko Jeschor 26.07.2016, 10:21
Landwirt Arthur Taentzler aus Cochstedt (Salzlandkreis)
Landwirt Arthur Taentzler aus Cochstedt (Salzlandkreis) Gehrmann

Cochstedt - Arthur Taentzler konnte bislang nichts Schlechtes über das Auftreten der Polizei sagen. „Bis zum Wochenende waren die Beamten immer freundlich zu mir.“ Sein Bild der stets höflichen Ordnungshüter bekam am Wochenende nach einer Begegnung in der Nähe des Flughafens Magdeburg-Cochstedt aber deutliche Kratzer. „Diese Art geht überhaupt nicht“, sagte der Landwirt aus Cochstedt der MZ.

Nach eigenen Angaben wurde der 31-Jährige am Samstagabend gegen 23 Uhr von der Polizei mit den Worten angehalten, er sei ja „ein ganz Schlauer“. Grund für die Aktion: Die Polizei kontrollierte den Verkehr am Rande des Sommercamp-Festivals am Flughafen.

Taentzler habe versucht zu erklären, dass er kein Festivalbesucher sei, sondern Landwirt, der sich gerade in der Ernte befinde. Er habe die Flughafenstraße genutzt, weil auf den Feldwegen Traktoren unterwegs waren. Der Landwirt rief sogar seinen Vater an, der bestätigen sollte, dass sie Feldanlieger sind. Der Polizist habe jedoch nur erwidert, dass er nicht mit ihm reden wolle.

Taentzler kritisiert nun gegenüber der MZ, dass sich der Polizist nicht vorstellte und die ganze Zeit „so provokant grinste“. Deeskalierend habe der Beamte jedenfalls nicht gewirkt. Taentzler ist nach der Aktion so sauer, dass er sich beim Revierleiter in Bernburg schriftlich beschweren wird, wie er ankündigte.

Polizeisprecher Marco Kopitz konnte sich am Montag auf MZ-Nachfrage nicht zum konkreten Fall äußern. Man müsse die Beschwerde abwarten. Generell sollen sich Polizisten mit Namen vorstellen und den Grund für ihre Kontrolle nennen, so Kopitz.

Beschwerden gegen das Verhalten von Polizisten gibt es immer wieder. Im vergangenen Jahr seien rund 100 entsprechende Verfahren dazu eingeleitet worden, sagte der Polizeisprecher in Bernburg. Ziel sei einerseits eine Schlichtung, bei schwereren Vergehen sind Geldbußen, Eintragungen in die Personalakte oder das Entfernen aus dem Dienst möglich. (mz)