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Auf einen Blick Was die Corona-Notbremse für Sachsen-Anhalt bedeutet

Aktualisiert: 24.4.2021, 10:19
Die Corona-Notbremse trifft in Sachsen-Anhalt alle Landkreise.
Die Corona-Notbremse trifft in Sachsen-Anhalt alle Landkreise. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg/Halle (Saale) - In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen soll nun die Bundes-Notbremse automatisch greifen. In Sachsen-Anhalt betrifft das alle Kreise. Was bedeutet das genau für die Menschen?

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:

Ab 22 Uhr darf niemand mehr ohne gewichtigen Grund die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen. Zu den gewichtigen Gründen zählt unter anderem das Gassigehen mit dem Hund oder der Weg zur Arbeit. Alleine Spazierengehen und Joggen sind bis Mitternacht erlaubt. Alle Kreise und kreisfreien Städte sind davon betroffen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:

Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht. Auch hier gilt die Inzidenz von 100 als kritischer Wert.

SCHUL- UND KITASCHLIEßUNGEN:

Bei einer Inzidenz von 100 bis 165 müssen die Schulen einschließlich der berufsbildenden Schulen Wechselunterricht organisieren. Liegt der Wert bei 165 oder höher, muss der Präsenzunterricht ausgesetzt werden. Ausnahmen für Abschluss- und Förderklassen bleiben aber möglich. Auch die Kitas blieben geschlossen. Eine Notbetreuung werde aber sichergestellt. Aktuell würde diese Vorschrift - gemessen an den Zahlen des Robert Koch-Instituts - in Halle, dem Saalekreis, dem Burgenlandkreis und dem Harz Anwendung finden.

LÄDEN:

Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. (dpa)