Gültige Corona-Verordnung Vollständig Geimpfte in Sachsen-Anhalt von Testpflicht befreit

Magdeburg - Vollständig Geimpfte sind in Sachsen-Anhalt nach der aktuell gültigen Corona-Eindämmungsverordnung von der Testpflicht auf das Coronavirus befreit. Das stellte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Mittwoch in Magdeburg mit Blick auf die Debatte um mehr Freiheiten für Geimpfte klar.
Mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz sei es bereits jetzt möglich, etwa zum Friseur oder in ein Geschäft zu gehen, ohne einen negativen Test nachweisen zu müssen. Dies gelte überall dort, wo eine Testpflicht angeordnet sei.
Die Regelung gelte auch für Menschen, die im Beruf einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. Dazu gehören Erzieherinnen, Lehrer, Pflegekräfte sowie Mitarbeiterinnen in Altenpflegeheimen. Die Befreiung von der Testpflicht gilt laut Grimm-Benne auch für vollständig geimpfte Besucher in Pflegeeinrichtungen. Ein vollständiger Impfschutz liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist. (dpa)