1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Vogelgrippe breitet sich aus: Vogelgrippe Typ H5N8 breitet sich aus: Stallpflicht in Sachsen-Anhalt

Vogelgrippe breitet sich aus Vogelgrippe Typ H5N8 breitet sich aus: Stallpflicht in Sachsen-Anhalt

Von Steffen Höhne 11.11.2016, 15:48
Wegen der Vogelgrippe müssen auch in Sachsen-Anhalt die Tiere wieder  in den Stall.
Wegen der Vogelgrippe müssen auch in Sachsen-Anhalt die Tiere wieder  in den Stall. dpa/Archiv

Halle (Saale) - Die Vogelgrippe grassiert wieder in Deutschland. Wie stark sie sich ausbreiten wird, ist noch unklar. Doch die Behörden treffen schon weitgehende Vorsichtsmaßnahmen. Ab der kommenden Woche wird in Teilen Sachsen-Anhalts für Geflügelfarmen eine Stallpflicht gelten. Aktuell  führen die Veterinärämter noch Risikobewertungen durch, welche Areale davon betroffen sind, teilte das Landwirtschaftsministerium am Freitag mit. 

Geflügelhaltern, die ihre Tiere im Freiland in der Nähe zu Gewässern mit größeren Ansammlungen von Wildvögeln halten, empfiehlt Agrarministerin Claudia Dalbert (Grüne)  bereits jetzt, das Geflügel entweder aufzustallen oder unter einer gegen Wildvögel gesicherten Schutzvorrichtung zu halten. Infizierte Vögel wurden in Sachsen-Anhalt bisher allerdings noch nicht gefunden. Da es im Land aber einige Vogelzuggebiete gibt, rechnen Experten damit, dass auch hierzulande Fälle auftreten werden.

Der Erreger H5N8 ist für Geflügel hochansteckend, bislang sind weltweit aber keine Erkrankungen von Menschen bekannt. Die Verbraucherzentrale  Sachsen betont, dass Gänse und anderes Geflügel ganz entspannt gegessen werden kann.

Zu achten ist auf die  üblichen Hygienemaßnahmen: Fleisch soll durchgegart, rohes Fleisch  getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahrt und Besteck gewaschen werden.  Wer Kontakt zu möglicherweise infizierten Tieren oder dessen Kot hatte, wäscht sich danach am besten gründlich die Hände.

Es empfiehlt sich auch, die Schuhe zu reinigen, da diese mit Kot in Berührung gekommen sein könnten.

Das hochansteckende Virus wurde bereits in Mecklenburg-Vorpommern, auf der bayerischen Seite des Bodensees, in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg nachgewiesen. Es handelt sich um eine aggressive Variante des Subtyps H5N8. In Teilen Deutschlands gilt daher schon eine Stallpflicht für Geflügel. Der wirtschaftliche Schaden bei einem Befall von Geflügelfarmen wäre enorm.

H5N8-Virus bereits in Schleswig-Holstein angekommen

Ein kleinerer Putenhof in Lübeck (Schleswig-Holstein) ist von dem Erreger bereits betroffen, erklärte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag. Die etwa 100 Tiere des Privathalters werden nun getötet, um den Hof wurde ein Sperrbezirk von drei Kilometern eingerichtet. Auch in Österreich wurde ein erster H5N8-Fall in einem Geflügelbetrieb gemeldet.

Nach Angaben des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt trifft die Stallpflicht vor allem  Öko-Betriebe. Diese müssen in der Regel ihre Tiere auch im Freiland halten. Einzelne Betriebe züchten Enten und Gänse auch komplett draußen. „Diese Betriebe können dann nur auf eine Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht hoffen“, sagte Verbandssprecher Christian Apprecht.

Bei der Vogelgrippe handelt sich um eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Der derzeit kursierende H5N8-Erreger kann zu großen Schäden führen, weil ein Großteil des infizierten Geflügels verendet, erläutert das Robert-Koch-Institut (RKI).

Kranke Tiere scheiden etwa mit dem Kot Viren aus. Durch den Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Das gilt auch für Wildvögel, die den Erreger dann über große Strecken transportieren können.

Aus Asien sind einige Fälle bekannt, in denen sich Menschen mit dem H5N1-Erreger infiziert haben. Dem RKI zufolge kommt es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Ausscheidungen zur Übertragung der Viren auf den Menschen. (fs)

Der Vogelgrippe-Erreger ist offenbar nicht auf den Menschen übertragbar.  „Infektionen von Menschen sind nicht bekannt“, sagte  Elke Reinking vom Friedrich-Loeffler-Institut der MZ. Das unterscheidet den Erreger von H5N1-Viren, die 2006 ebenfalls die Geflügelpest auslösten. Diese waren gefährlich für den Menschen und  führten vor allem in Asien auch zu Todesfällen.
Bei den Wildvögeln sind  derzeit besonders Reiherenten betroffen. Infizierungen wurden allerdings auch  schon Graureiher,   Haubentaucher, Kormorane, Seeschwalben, Enten und Lachmöwen. Der Erreger wird vor allem über den Kot verbreitet.

Keine toten Vögel berühren oder einsammeln

Das Magdeburger Agrarministerium bittet insbesondere Jäger,  „bei Beobachtung von vermehrt auftretenden Todesfällen bei Wildvögeln  unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren“. Spaziergänger sollten keine toten Vögel berühren oder einsammeln.
Woher das Virus H5N8 stammt,  wird  von Wissenschaftlern des  Friedrich-Loeffler-Instituts untersucht. Die Erreger sind vergleichbar mit  Grippeviren für Menschen. Sie mutieren von Jahr zu Jahr.

„Im Vergleich zu dem 2014/2015 in Europa beobachteten Virus ist derzeit ein vermehrtes Wasservogelsterben  festzustellen“, so Reinking. Mit genetischen Untersuchungen solle nun die Veränderung der Viren analysiert werden.

Der Begriff Vogelgrippe wird erst seit rund zehn Jahren verwendet. Davor wurde bei der Influenza von Geflügelpest gesprochen. Der Erreger H5N1  ist der erste nachgewiesene gewesen, der auch auf den Menschen übergegangen ist.  (mz)

Weitere Nachrichten zur „Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt“ auf der MZ-Themenseite.

Die Vogelgrippe grassiert im Teilen Deutschlands und Polen.
Die Vogelgrippe grassiert im Teilen Deutschlands und Polen.
dpa