Urteil nach Dieselskandal Urteil nach Dieselskandal: Acht Sachsen-Anhalter verlieren gegen VW-Konzern

Magdeburg - Trotz des eingestandenen Betrugs mit überhöhten Abgaswerten von Dieselfahrzeugen muss der VW-Konzern acht Klägern aus Sachsen-Anhalt keinen Schadensersatz zahlen. Das hat das Landgericht Magdeburg am Donnerstag entschieden.
„Es ist nicht korrekt, was VW gemacht hat“, sagte Richter Christian Löffler in seiner Urteilsbegründung. Nicht jedes falsche Verhalten führe aber zu Schadensersatzansprüchen. Die Kläger hätten nicht nachweisen können, dass ihnen ein Nachteil entstanden ist.
Geklagt hatten acht Männer, darunter sechs VW-Fahrer sowie je ein Besitzer eines Audi und eines Seat mit Motoren aus dem VW-Konzern. Die Klagen seien aber unbegründet, sagte Richter Löffler.
Die Fahrzeuge ließen sich bestimmungsgemäß nutzen, zudem biete VW eine Software an, um die ursprüngliche Manipulation der Abgaswerte abzustellen. Das Gericht räumte ein, dass Dieselfahrzeuge an Wert verloren hätten. Allerdings könne das auch andere Ursachen haben als die Betrugssoftware, etwa die Debatte um Fahrverbote in einzelnen Städten.
Deutsche Landgerichte urteilen sehr unterschiedlich über die Abgasmanipulation. Auch das Landgericht Magdeburg hat in der Vergangenheit bereits zugunsten von Diesel-Besitzern entschieden. Mittlerweile werden dort alle VW-Klagen der zehnten Zivilkammer zugewiesen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu erreichen.
In Deutschland gibt es Tausende Prozesse, bisher jedoch nur wenige Urteile in der zweiten Instanz. Die von Volkswagen eingeschalteten Rechtsanwälte versuchen, absehbare Prozessniederlagen vor Oberlandesgerichten durch außergerichtliche Vergleiche zu verhindern. (mz)