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MDR-Zahlungen an Rundfunkkontrolleur Unbefriedigender Abschluss einer Affäre

Das Disziplinarrecht war der untaugliche Hebel, um geheime Honorare aufzuarbeiten und zu sanktionieren. Von den Zuständigen ist nichts zu hören.

Von Hagen Eichler 19.12.2023, 17:56
MZ-Kommentator Hagen Eichler
MZ-Kommentator Hagen Eichler (Foto: Andreas Stedtler)

Magdeburg - Mit dem jetzt rechtskräftigen Urteil des Dienstgerichts ist der frühere Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke aus der Affäre um geheime Gutachterhonorare gut davongekommen. Seine Pension darf er behalten, die Honorare – der gezahlte Tagessatz lag bei 1.800 Euro – sowieso. Seibicke profitiert damit auf doppelte Weise von der Heimlichkeit, mit der er seine Geschäfte eingefädelt hat.