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Neue Verordnung schon ab Samstag in kraft
 
Viele Öffnungen in Aussicht - Das sind Sachsen-Anhalts neue Corona-Regeln

Von Stephan Lohse Aktualisiert: 8.5.2021, 10:00
Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt. 
Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt.  (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Magdeburg – Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne haben am Freitag die neue Corona-Verordnung vorgestellt. Da die bisherige Verordnung ausläuft, war eine Neuregelung nötig. Landkreise und kreisfreie Städte, deren Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, können theoretisch schon ab diesem Wochenende erste Öffnungen erlauben.

Die Pressekonferenz wurde live im Internet übertragen. Alle wichtigen Änderungen der 12. Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt lesen Sie im Folgenden.

Die wichtigsten Corona-Neuregelungen für Sachsen-Anhalt im Überblick

Ministerpräsident Haseloff betonte zu Beginn, man sei sich über den Spannungsbogen bewusst, welcher mit den Privilegien für Geimpfte in der Gesellschaft entstehen. Diese sollen in Zukunft ihre Grundrechte zurückerlangen. Nicht-Geimpfte werden weiterhin mit Regelmentierungen leben müssen. Haseloff begründete die Entscheidung damit, dass die Grundlage der Beschneidung der Grundrechte für Geimpfte entfällt.

Die neuen Regeln sollen bereits ab Samstag gelten. Die Maßnahmen seien ein wichtiger Schritt Richtung Normalität, so Haseloff. Bei einem Inzidenz unter 100 sollen in einem Modellprojekt viele Öffnungen möglich werden, so zum Beispiel die Öffnung der Gastronomie im Außenbereich. Ein aktueller Corona-Test für das Einkaufen bei Click&Collect würde dann auch wegfallen. Haseloff strebt eine flächendeckende Inzidenz von unter 100 an. Dies könne schon in der kommenden Woche möglich sein. Dazu richtete er einen Appell an die Bevölkerung Sachsen-Anhalts. Der derzeitige Landesinzidenzwert liegt bei 128,9.

Gesundheitsministerin Grimm-Benne stellte die Verordnung im Detail vor. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Mai 2021.

Der Außenbereich soll großzügig geöffnet werden. Unter der Einhaltung der bekannten Hygienebedingungen und einer Inzidenz unter 100 und einer Begrenzung der Besucherzahl auf 100 (Geimpfte und Genesene werden hierbei nicht gezählt) dürfen Theater, Kinos, Konzerthäuser und Literaturclubs im FREIEN wieder Veranstaltungen anbieten. Museen etc. bleiben unter den aktuellen Bedingungen geöffnet.

Auch der Tourismus soll für autarke Urlaube möglichen werden. Bis zu zwei Familien dürfen dann zusammen in einem Ferienhaus Urlaub machen. Campingplätze etc. dürfen öffnen.

Ein Restaurantbesuch im Außenbereich ist ohne Voranmeldung möglich, jedoch muss die Kontaktnachverfolgung weiterhin möglich sein. Maximal sechs Personen dürfen an einem Tisch zusammenkommen.

Jegliche Art von Sport kann wieder in Gruppen von bis zu 25 Personen betrieben werden.

Für vollständig Geimpfte und Genesene gelten: Geimpfte erhalten viele Rechte zurück, wenn sie vollständig geimpft wurden. Genesene müssen eine Genesenenbescheinigung vorlegen können. Diese Bescheinigungen sollen ab sofort an die Betroffenen versendet werden. Die Erkranung sollte nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Liegt die Erkrankung länger zurück, wird eine Impfaufforderung auf dem Schein vermerkt.

Die Besuchsrechte für Alten- und Pflegeheime werden gelockert. Bewohner dürfen wieder mehr Besuch erhalten. Besucher, die geimpft wurden, müssen sich nicht mehr testen lassen. Die Bewohner sollen zudem wieder mehr Sozialleben erfahren, wie zum Beispiel gemeinsame Mittagessen und Sport.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Es dürfen sich weiterhin nur maximal zwei Hausstände treffen.

Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts sind von der neuen Landesverordnung zunächst allerdings nicht betroffen. Ab 100 Infektionen pro Woche und 100 000 Einwohner greift in den Kreisen die sogenannten Bundes-Notbremse mit strengen Regeln wie den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Erst wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt, fallen die bundesweiten Regeln zwei weitere Tage später weg.

Einzig in Magdeburg lag der Wert am Freitag am fünften Werktag in Folge unter 100, die Landeshauptstadt kann somit ab Sonntag die lockereren Regeln der neuen Landesverordnung ausschöpfen. Oberbürgermeister Lutz Trümer (SPD) wollte am Freitag über das weitere Vorgehen in Magdeburg informieren. (mz/dpa)