Corona Sachsen-Anhalt erlaubt 2G-Regel - Virologe Kekulé warnt vor Superspreading-Ereignissen
Gaststätten in Sachsen-Anhalt dürfen entscheiden, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene reinlassen. Warum Wirte das für schwer umsetzbar halten.

Magdeburg/MZ - Der Ministerpräsident hat seine Wahl schon getroffen. Er wolle künftig nur noch Freizeiteinrichtungen besuchen, in denen die neue 2G-Regel gelte, sagt Reiner Haseloff (CDU) am Dienstag in Magdeburg - also ausschließlich solche Veranstaltungen, zu denen nur Geimpfte und Corona-genesene Personen Zutritt haben. „Das ist eine persönliche Entscheidung“, betont der Regierungschef. Sein Kabinett hat am Dienstag genau diese neue Option für alle Veranstalter in Sachsen-Anhalt eröffnet.
Abstandsregeln können fallen
Das heißt: Ab sofort können Veranstalter mit Publikumsverkehr statt der 3G-Regel auch die freiwillige 2G-Regel anwenden. Wo sie gilt, reicht ein Negativtest nicht mehr aus. Ähnliche Modelle gibt es bereits in anderen Bundesländern. Sachsen-Anhalts Regierung sagt nun: Fußballstadien, Bars, Restaurants und andere Veranstalter, die auf eigenen Wunsch nur noch Geimpfte und Genesene reinlassen, dürfen im Gegenzug auf die bisherigen Abstandsregeln, Kapazitätsgrenzen und Maskentragepflichten verzichten.
Für viele Veranstalter wäre es das schlagartige Comeback des Normalbetriebs - abgesehen davon, dass ungeimpfte Personen nicht mehr erlaubt wären. Und auch für das Personal gilt im 2G-Modell: es muss geimpft oder genesen sein. Einzige Ausnahme bis dato: Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, brauchen weder Impf- noch Genesungsnachweis. Grund: Kinder ab Zwölf können sich erst seit kurzem impfen lassen. „Wir werden das aber verschärfen“, kündigt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) an. Wenn alle Kinder die Impfmöglichkeit hatten, könnte die Ausnahme auf das zwölfte Lebensjahr verkürzt werden.
Die freiwillige 2G-Option für Veranstalter gilt ab sofort, vorerst bis zum 7. Oktober. Für die Regierung ist es auch eine Art Testlauf für die Akzeptanz in der Wirtschaft. „Das ist eine ganz freiwillige Entscheidung“, betont Haseloff. Staatliche Vorgaben zum 2G-Eintritt will das Kabinett dagegen nicht machen - nach Haseloffs Einschätzung wäre dies verfassungsmäßig heikel. Da er aber zugleich steigende Ansteckungszahlen im Herbst und Winter erwartet, will er die Wirtschaft mit dieser neuen Maßnahme am Laufen halten. „Wir können uns neue Steuerausfälle und einen neuen Lockdown nicht leisten.“ Deshalb bitte er die Wirtschaft um Mithilfe. Der Gedanke hinter dem 2G-Modell: Nachweislich gehe von geimpften Personen eine deutlich niedrigere Infektionsgefahr aus als von Getesteten.
Wir sind aber nicht die Eintreiber der verfehlten Impfpolitik.
Michael Schmidt, Dehoga-Chef Sachsen-Anhalt
Unumstritten ist die neue Regel aber nicht. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kritisiert, die neue Option sei für große Teile der Gastro-Branche kaum praktikabel. „Auch die Mitarbeiter müssten dann geimpft oder genesen sein - allerdings können Gastro-Arbeitgeber ihre Mitarbeiter gar nicht zur Impfauskunft zwingen“, moniert Dehoga-Chef Michael Schmidt. Er plädiert stattdessen weiterhin für eine Gleichbehandlung von Geimpften, Getesteten und Genesenen. Er habe die Befürchtung, dass bei steigenden Ansteckungszahlen im Winter aus der bisher freiwilligen 2G-Regel eine verpflichtende Regel werden könnte. „Wir wären dann wieder diejenigen, die das alles ausführen müssten“, sagt Schmidt. „Wir sind aber nicht die Eintreiber der verfehlten Impfpolitik.“ Zudem kritisiert er, dass die Branche erst sehr kurzfristig von der geplanten Änderung der Landesregierung erfahren habe.
Geimpfte Superspreader?
Auch der hallesche Virologe Alexander Kekulé hält wenig von der 2G-Regel. Er widerspricht der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, dass geimpfte Personen keine wesentliche Rolle mehr bei der Virusverbreitung spielen. Kekulé argumentiert hingegen in einem Gastbeitrag bei „Focus Online“, dass auch vollständige Impfungen nur zu 50 bis 70 Prozent gegen Infektionen mit der hochansteckenden Delta-Variante schützen. „In Extremfällen kann es sogar zu Superspreading-Ereignissen unter Geimpften kommen.“ Sachsen-Anhalts Landesregierung argumentiert hingegen, die meisten Erkrankungen - vor allem die schweren - gebe es derzeit bei ungeimpften Personen.