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2G in Restaurants, 3G am Adventsmarkt Neue Corona-Regeln: Sachsen-Anhalt hebt Präsenzpflicht an Schulen auf

Von Jan Schumann Aktualisiert: 23.11.2021, 19:03
Sein Kabinett verschärft die Corona-Regeln. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).
Sein Kabinett verschärft die Corona-Regeln. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Foto: AFP

Magdeburg/MZ - Aufgrund der dramatischen Corona-Infektionslage in Sachsen-Anhalt verschärft die Landesregierung die Regeln zur Pandemiebekämpfung. Die neue Verordnung gilt ab diesen Mittwoch. Die zentralen Punkte:

Neue Maßnahmen an Schulen

Die Präsenzpflicht an Schulen ist ab Donnerstag aufgehoben. Dies diene dem Schutz vulnerabler Personen, etwa in Familien der Schulkinder, sagte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU). Darum müssten Eltern die Abmeldungen schriftlich begründen, sie kämen nur wochenweise in Frage. Feußner betonte: Den Schülern würden zwar Hausaufgaben zur Verfügung gestellt, ein Anspruch auf einzelne Digitalbeschulung bestehe aber nicht. Der Präsenzunterricht solle weiter die Regel bleiben.

„Ziel ist es, dass die Schulen am Netz bleiben“, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Deshalb werde ab Montag jeder an den Schulen täglich getestet. Zudem zieht Sachsen-Anhalt den letzten Schultag vor den Weihnachtsferien auf den 17. Dezember vor. Für Schüler soll es eine Impfkampagne geben.

Das sind die Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt ab 24. 11. 2021
Das sind die Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt ab 24. 11. 2021
Grafik: Tobias Büttner

2G gilt jetzt flächendeckend

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens erhalten ab sofort nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Ein Negativtest reicht nicht mehr. Die 2G-Pflicht gilt für viele Innenbereiche: etwa Freizeiteinrichtungen, Senioren- und Begegnungszentren. Betroffen sind auch die Innengastronomie und Kultureinrichtungen, mit Ausnahme von Bibliotheken und Archiven.

2G greift zudem, wenn mehr als 50 Personen in Innenräumen zusammenkommen. Gleiches gilt für Herbergsbetriebe, Ausnahme sind Übernachtungen aus Berufsgründen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von all diesen 2G-Regeln befreit.

Für Erwachsene greift 2G indes auch im Tourismus. Schiffsrundfahrten und Reisebusse dürfen nur unter dieser Bedingung starten. Das gilt auch für Stadtrundfahrten. 2G gilt zudem im organisierten Sportbetrieb in Innenräumen - eine Ausnahme bilden Berufssportler und Kaderathleten.

Wichtig: In allen 2G-Pflichtbereichen gelten zusätzlich Maskenpflichten und Abstandsregeln. Warum? Als Grund nennt die Landesregierung die zahlreichen Impfdurchbrüche - also jene Erkrankungen, die trotz doppelter Corona-Impfung ausbrechen.

Diskos nur noch mit 2G-Plus

Noch strengere Regeln gelten für Diskos und Tanzclubs - im Gegenzug verfügt das Land nicht deren Schließung. In den Clubs gilt 2G-Plus: Neben Impf- oder Genesungsnachweis müssen Gäste und Beschäftigte auch einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

 Etwas anders ist die Regelung für Angestellte in den regulären 2G-Betrieben. Dort müssen Beschäftigte lediglich die 3G-Regel der Bundesregierung befolgen. Sie können also ohne Impfung im 2G-Betrieb arbeiten, wenn sie einen aktuellen Negativ-Test vorlegen. 2G-Plus gilt auch für Chöre. Eine Erleichterung dabei, auch in Diskos: Masken, Abstände und Kapazitätsgrenzen können wegfallen.

2G-Plus ist freiwillig möglich

Das Land erweitert die Möglichkeiten für Betriebe mit Publikum, hauseigene Corona-Regeln freiwillig zu verschärfen. 2G-Betriebe wie Restaurants, Freizeit- und Kulturbetriebe dürfen nach eigenem Ermessen auf 2G-Plus aufstocken - und im Gegenzug auf Masken und Abstände verzichten.

3G: Adventsmarkt und Frisöre

Lange nicht absehbar: Sachsen-Anhalt greift landesweit bei Adventsmärkten ein und erlaubt den Zutritt nur noch mit 3G. Ungeimpfte und Nicht-Genesene brauchen also einen Negativtest. Gleiches gilt für Messen und Ausstellungen - vor allem aber auch für Frisöre und andere körpernahe Dienstleistungen. Etwa Nagel-, Kosmetik-, und Massagestudios.

Kreise können nachschärfen

Die Landesregierung ermächtigt die Kreise und kreisfreien Städte, eigenständig weitere Corona-Einschränkungen zu erlassen. Dazu gehören zusätzliche Testpflichten, aber auch Kontaktbeschränkungen, so die neue Verordnung.

3G auf Arbeit und im Verkehr

Schon länger angekündigt sind die neuen 3G-Regeln, die die Bundesregierung erlässt: Sie gelten ab sofort am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr. Betroffen sind Kunden von Bus, Bahn, Tram und Inlandsflügen.

Impfdurchbrüche steigen an

Sie sind ein Grund für zusätzliche Vorsicht in 2G-Betrieben: Impfdurchbrüche. Immer mehr Sachsen-Anhalter erkranken an Corona trotz doppelter Corona-Impfung. Auf MZ-Anfrage erklärte das Gesundheitsministerium jetzt: 6.089 Durchbrüche seien landesweit bekannt, das entspricht knapp 8,5 Prozent aller Corona-Fälle im Jahr 2021. Das Ministerium nimmt diese Zahl ernst - betont aber auch, dass mit den steigenden Impf- und Infektionsquoten ganz automatisch eine höherer Zahl von Durchbrüchen erwartbar sei. Da der Impfschutz mit der Zeit nachlässt, wirbt die Regierung für Auffrischungen - spätestens sechs Monate nach der zweiten Dosis.