Nach Zwischenruf zu Homosexuellen Nach Zwischenruf zu Homosexuellen: AfD fordert korrigiertes Protokoll des Landtages von Sachsen-Anhalt

Halle (Saale) - Der homophobe Zwischenruf des AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Gehlmann sorgt weiter für Wirbel. Gehlmann hatte laut einem Parlamentsprotokoll in der vergangenen Woche im Landtag indirekt Gefängnisstrafen für Homosexuelle gefordert. AfD-Fraktionschef André Poggenburg kündigte am Mittwoch an, das strittige Protokoll im Sinne der Fraktion berichtigen zu lassen. Das habe die AfD bereits am Montag bei der Landtagsverwaltung beantragt.
Bundesweite Empörung ausgelöst
Ausgangspunkt war eine Rede der Linken-Abgeordneten Henriette Quade am Donnerstag voriger Woche im Landtag. In der Debatte um die Ausweisung von Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten hatte Quade erklärt, wer in diesen Ländern Homosexualität offen auslebe, dem drohe dafür eine Gefängnisstrafe. An dieser Stelle ist im von Quade veröffentlichten Entwurf des Landtagsprotokolls Gehlmanns Zwischenruf vermerkt: „Das sollten wir in Deutschland auch machen!“
Die Bemerkung löste bundesweit Empörung aus, doch laut AfD wurde sie falsch interpretiert. Poggenburg hatte Gehlmanns Äußerung nicht bestritten. Diese habe sich aber, so der Fraktionschef, auf eine andere Stelle in Quades Rede bezogen, nämlich darauf, dass Homosexualität in den genannten Staaten verboten und tabuisiert sei. Bei dieser Darstellung blieb Poggenburg auch am Mittwoch. „Deshalb werden wir dafür sorgen, dass das Protokoll richtiggestellt wird.“ Gehlmann selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Aus Sicht der AfD hätte Quade die Abschrift gar nicht veröffentlichen dürfen, da es sich um einen nicht autorisierten Entwurf handele. Die Landtagsverwaltung solle daher auf Antrag der AfD auch prüfe, ob die Linken-Politikerin „sich falsch verhalten hat“.
Aussage gegen Aussage
In dem Streit steht Aussage gegen Aussage: Quade erklärte, sie habe keinen Zweifel, „dass die Bemerkung so gefallen ist und auch an der Stelle gefallen ist, an der sie im Protokoll vermerkt ist. Meiner Erfahrung nach sind die Protokolle immer richtig.“ Die Parlamentsstenografen seien sehr versiert darin, auch Zwischenrufe korrekt zuzuordnen.
Quade räumte aber ein, die Äußerung Gehlmanns selbst nicht gehört zu haben - wie die meisten anderen Teilnehmer der Sitzung offenbar auch. Nach Angaben der Landtagsverwaltung ist der Zwischenruf auch auf keiner Aufzeichnung zu hören. Bekannt wurde der Vorfall erst mit der Veröffentlichung der Abschrift durch Quade am Tag darauf. Den Vorwurf, sie habe aus dem Schriftstück nicht zitieren dürfen, wies die Linken-Politikerin zurück. „Natürlich durfte ich das. Schließlich ist das das Protokoll meiner Rede.“
Eine Landtagssprecherin sagte, der Einspruch der AfD werde geprüft. Allerdings liege das endgültige, von allen Rednern autorisierte Sitzungsprotokoll noch nicht vor. (mz)