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Nach Hotelaffäre um Matthias Büttner Nach Hotelaffäre um Matthias Büttner: Rauswurf der AfD-Referentin war rechtens

Von Jan Schumann 08.06.2017, 16:04
Der AfD-Abgeordnete Matthias Büttner
Der AfD-Abgeordnete Matthias Büttner Hagen Eichler

Magdeburg - Niederlage für geschasste AfD-Referentin: Das Arbeitsgericht Magdeburg hat am Donnerstag die umstrittene Kündigung der Ex-Referentin Lena K. für rechtens erklärt. Die junge Frau war im Dezember aus der Fraktion geworfen worden, fast zeitgleich hatte sie den Abgeordneten Matthias Büttner der versuchten Vergewaltigung bezichtigt.

Lena K. wollte sich juristisch gegen ihre Kündigung im Dezember 2016 wehren. In dem Prozess stand auch die Frage im Raum, ob mit ihrem Rauswurf etwas vertuscht werden sollte. Zwar hatte Sachsen-Anhalts AfD-Fraktionschef André Poggenburg immer betont, die Kündigung in der Probezeit habe fachliche Gründe gehabt. Am Mittwoch zog Markus Glietz, Prozessbevollmächtigter der Ex-AfD-Referentin, diese Darstellung jedoch in Zweifel.

Urteil des Arbeitsgerichts: Rauswurf der AfD-Referentin war rechtens

Doch das Urteil des Arbeitsgerichts vom Donnerstag stellt klar: Der Rauswurf war rechtens. Denn es gilt als unstrittig, dass Lena K. den Job mit einem gefälschten Zeugnis bekam. Für das Gericht gilt dies als „arglistige Täuschung“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fiebig der MZ. „Das Arbeitsverhältnis hat durch Anfechten des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung bereits im Dezember 2016 geendet.“ Auf die Wirksamkeit der Kündigung sei es dem Gericht demnach nicht mehr angekommen.

Somit lieferte der Prozess keine Antwort auf die Frage, ob K. möglicherweise gekündigt wurde, weil sie unbequem war. Der Prozessbevollmächtigte der AfD-Fraktion hatte im Gericht bekräftigt: Bis zum Zeitpunkt der Kündigung habe Poggenburg nicht gewusst, dass Lena K. Büttner einer versuchten Vergewaltigung bezichtigte. Der abrupte Rauswurf am 21. Dezember sei rechtens.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Matthias Büttner wegen des Verdachts der Vergewaltigung

„Eine Beschlussfassung jeglicher Art“ – etwa eine Abstimmung in der Fraktion - sei nicht erforderlich gewesen. Dennoch habe der Fraktionsvorstand bereits am 20. Dezember über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgestimmt. Das bezweifelt der Prozess-Bevollmächtigte der Ex-Referentin. Sollte es so gewesen sein, „muss man sich ja fragen: Was ist vorgefallen, dass der Vorstand so eine Entscheidung fällt? Zumal in der Probezeit.“

Lena K. bezichtigt den AfD-Abgeordneten Matthias Büttner, sie auf einer Dienstreise in Erfurt bedrängt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Büttner wegen des Verdachts der Vergewaltigung. (mz)