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Enge Fristen Ministerium sieht keinen Engpass bei Führerscheinumtausch

Millionen Führerscheine müssen bundesweit in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. An den engen Fristen gibt es Kritik. Das Verkehrsministerium in Sachsen-Anhalt reagiert gelassen.

Von dpa 14.06.2021, 05:23
Ein „rosa Führerschein“ liegt auf dem Armaturenbrett.
Ein „rosa Führerschein“ liegt auf dem Armaturenbrett. (Foto: Andreas Arnold/dpa/Illustration)

Magdeburg - Das Verkehrsministerium in Sachsen-Anhalt hat Kritik an den Fristen zum Führerscheinumtausch zurückgewiesen. „Unsere stichprobenartige Befragung bei einigen unteren Verkehrsbehörden hat (...) keine größeren Engpässe ergeben“, schrieb ein Sprecher des Ministeriums. Dank des Internets und vorheriger Terminvergabe liefe der Umtausch trotz Corona-Situation weitestgehend reibungslos.

Der Bundestagsabgeordnete Jan Korte (Linke) hatte der Bundesregierung vorgeworfen, einen wegen der Corona-Pandemie nicht einhaltbaren Zeitplan für Führerscheinumtausche vorgelegt zu haben. Zwischen 1953 und 1958 Geborene, deren Führerscheine bis Anfang 2022 umgetauscht werden müssen, würden derzeit keine oder erst verspätet Termine bei den Fahrerlaubnisbehörden erhalten, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion jüngst mit. Der Politiker nannte als Grund, die Abordnung vieler Mitarbeiter in die Gesundheitsämter zur Unterstützung während der Corona-Pandemie.

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Eine Fristverlängerung, wie von Korte gefordert, sei in den Augen des Verkehrsministeriums in Sachsen-Anhalt „wenig zielführend und rechtlich bedenklich“. Sie würden zu einem Flickenteppich in Deutschland und dadurch insbesondere bei den Kontrollbehörden „zu einem heillosen Durcheinander bezüglich Verfolgung und Ahndung möglicher Ordnungswidrigkeiten führen“, so die Behörde.

Die Umtauschfrist für die betroffenen Führerscheine läuft bis zum 19. Januar 2022. Wer danach noch mit einem alten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Jedoch seien die Länder befugt, Ausnahmen zu genehmigen.

Der Führerscheinumtausch geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Diese verpflichtet alle Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle im Umlauf befindlichen Führerscheine aktuellen Anforderungen - unter anderem an die Fälschungssicherheit - entsprechen. In Deutschland wird dieser Prozess gestaffelt über mehrere Jahre gestreckt.