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Drohende Bussgelder Kritik an Bundesregierung wegen Führerscheinumtauschfristen

08.06.2021, 07:00
Zwischen 1953 und 1958 Geborene müssen ihre Führerscheine bis Anfang 2022 umtauschen.
Zwischen 1953 und 1958 Geborene müssen ihre Führerscheine bis Anfang 2022 umtauschen. Foto: Wolfram Kastl/dpa/dpa-tmn

Magdeburg - Der Bundestagsabgeordnete Jan Korte (Linke) wirft der Bundesregierung vor, einen wegen der Corona-Pandemie nicht einhaltbaren Zeitplan für Führerscheinumtausche vorgelegt zu haben und die Verantwortung nun auf die Länder abzuwälzen. Zwischen 1953 und 1958 Geborene, deren Führerscheine bis Anfang 2022 umgetauscht werden müssen, würden derzeit keine oder erst verspätet Termine bei den Fahrerlaubnisbehörden erhalten, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion mit. Grund ist nach Angaben des Politikers, dessen Bundestagswahlkreis in Sachsen-Anhalt liegt, die Abordnung vieler Mitarbeiter in die Gesundheitsämter zur Unterstützung während der Corona-Pandemie.

Die Umtauschfrist für die betroffenen Führerscheine läuft bis zum 19. Januar 2022. Wer danach noch mit einem alten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Jedoch seien die Länder befugt, Ausnahmen zu genehmigen. Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage Kortes hervor. Dem Ministerium sei derzeit jedoch nicht bekannt, ob die Länder eine Fristverschiebung für erforderlich halten.

«Wenn die Bundesregierung schon nicht in der Lage ist, hier durch eine einfache und unbürokratische Fristverlängerung Abhilfe zu schaffen, dann müssten zumindest die Länder klarstellen, dass sie auf Bußgelder gegen diejenigen verzichten, die erst später ihren Führerschein umtauschen», sagte Korte. «Und die Bundesregierung sollte sich überlegen, ob sie eigentlich jeden Plan der EU-Kommission abnickt, egal wie sinnvoll er ist.»

Der Führerscheinumtausch geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Diese verpflichtet alle Mitgliedsstaaten dazu sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle im Umlauf befindlichen Führerscheine aktuellen Anforderungen – unter anderem an die Fälschungssicherheit – entsprechen. In Deutschland wird dieser Prozess gestaffelt über mehrere Jahre gestreckt. (dpa)