Mehr Rechtssicherheit Mehr Rechtssicherheit: Sachsen-Anhalt lockert Sonn- und Feiertagsgesetz

Magdeburg - Sachsen-Anhalt will Kommunen und Ladeninhabern mehr Rechtssicherheit bei Öffnungen an Sonn- und Feiertagen geben. Der neue Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage und des Ladenöffnungszeitengesetzes sieht eine Liberalisierung vor. Nun muss der Landtag entscheiden.
Künftig ist der Buß- und Bettag kein erhöht geschützter stiller Feiertag mehr. An Volkstrauertag und Totensonntag sollen künftig Veranstaltungen nicht gewerblicher Art in geschlossenen Räumen ab 17 Uhr möglich sein.
Ausgeweitet wurde hingegen der Schutz von Heiligabend. Künftig ist der Tag ab 14 Uhr geschützt, so dass zum Beispiel Geschäfte dann schließen müssen.
Weiter konkretisiert der Entwurf laut Landesregierung den Begriff „besonderer Anlass“, mit dem Geschäfte an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Dies war bisher zu unkonkret, so dass die Gewerkschaft Verdi mehrmals vor Gericht mit Klagen gegen Sonntagsöffnungen erfolgreich war. (mz)