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Mann hetzt Hunde auf Familie Magdeburg: Mann hetzt Hunde auf Syrer - Haft

11.12.2018, 17:26

Magdeburg - Er hat mehrmals Streit provoziert, seine Hunde aufgestachelt und als Waffe eingesetzt: Mit dieser Begründung hat das Landgericht Magdeburg einen 24-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt.

Die Strafkammer sah es aufgrund zahlreicher unabhängiger Zeugenaussagen am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte mehrere Auseinandersetzungen aktiv provozierte. Die Verteidigung hatte hingegen auf Notwehr plädiert und wollte einen Freispruch erreichen.

Die größten Schlagzeilen machte ein Vorfall vor einem halben Jahr, bei dem der Angeklagte seine Bulldoggen auf einen syrischen Familienvater hetzte. Dieser wurde schwer verletzt.

Magdeburger hetzt Hunde auf Syrer: Tiere gezielt angestachelt

In der Urteilsbegründung schilderten die Magdeburger Richter ihre Rekonstruktion der Tat so: Der 24-Jährige war mit seinen Hunden in dem Park im Norden der Landeshauptstadt spazieren, sah die syrische Großfamilie beim Picknick, spuckte mehrfach vor den Erwachsenen und den Kindern aus und rief ihnen etwas zu, das sie nicht verstanden.

Bei seiner Gassirunde kam er zurück, spuckte wieder aus und stachelte seine beiden Hunde mit regelmäßigem Anziehen der Leine an.

Als der 29-jährige Familienvater den Angeklagten auf sein Verhalten ansprach, ließ dieser die Hunde los - und sie bissen zu. Das habe der Angeklagte erst unterbunden, als eine größere Menschenmenge dazukam, die sich ihrerseits mit Stöcken und den Gürteln aus ihren Hosen bewaffnet hatten.

Das Gericht erkannte das als Abwehr gegen die aggressiven Hunde an - und sah im 24-Jährigen den Provokateur. Die Verletzungen des 29-Jährigen seien definitiv auf Hundebisse zurückzuführen, im Bein gingen sie nur knapp an einem großen Blutgefäß vorbei.

Der Vorfall im Park war dabei kein Einzelfall: Auch bei einer früheren Auseinandersetzung, bei der der 24-Jährige mit einem ehemaligen Nachbarn um Geldschulden stritt, animierte er seine Hunde mit „Fass“ zur Attacke, wie das Gericht weiter ausführte.

Anfang des Jahres habe der Angeklagte zudem in einer Straßenbahn einen Mann aus Afrika bedrängt und sich mit ihm geprügelt - und auch einem Unbeteiligten, der schlichten wollte, ins Gesicht geschlagen. In Summe werteten die Richter das als vier Körperverletzungen, zwei davon wurden als gefährlich eingestuft.

Es sei nicht wegzudiskutieren, dass der Angeklagte gleich in zwei Fällen mit ausländischen Männern aneinandergeriet, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie empfahl dem Angeklagten, die Zeit in Haft für ein Antiaggressionstraining zu nutzen.

Der Mann sitzt seit Mai 2018 in Untersuchungshaft - und war wegen früherer Taten bereits im Gefängnis. In seiner Bewährungszeit habe er eine hohe Rückfallgeschwindigkeit an den Tag gelegt, mahnten die Richterinnen.
Anwalt ist zufrieden

Als Gesamtstrafe sahen sie vier Jahre Haft als angemessen an - und folgten damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. „Ein hartes Urteil, das aber in unserem Sinne ist“, kommentierte der Anwalt des 29-jährigen Bissattacke-Opfers, das als Nebenkläger auftrat.

Gegen den 24 Jahre alten Angeklagten läuft unterdessen auch noch ein weiteres Verfahren: Er soll seine Ex-Freundin über mehrere Monate misshandelt und geschlagen haben. Weil es in dem Fall aber noch zahlreiche offene Fragen, unter anderem zur Glaubwürdigkeit der Aussagen der Ex-Freundin gibt, werden diese Vorwürfe gesondert verhandelt. (dpa)