Lockerung im Maßregelvollzug Lockerung im Maßregelvollzug Sachsen-Anhalt: Wenn der Freigang zur Flucht genutzt wird

Magdeburg - Straftäter im sogenannten Maßregelvollzug haben im vergangenen Jahr elf mal Lockerungen wie Freigänge zur Flucht genutzt. In diesem Jahr gab es bis Ende Juni vier solcher Verstöße gegen Vollzugslockerungen, wie das Sozialministerium auf Anfrage mitteilte.
Auf freiem Fuß ist keiner der Flüchtigen mehr, meist dauerte die Flucht nur wenige Tage. Manchmal kommen die Straftäter dem Ministerium zufolge auch freiwillig zurück, in der Regel werden sie jedoch von der Polizei aufgegriffen.
So dauerte die Flucht eines 63-Jährigen im Februar dieses Jahres nur zwei Tage. Nach 24 Jahren in Haft nutzte er einen Ausflug nach Stendal, um abzuhauen. Zwei Tage später erkannte ein Zeuge den Flüchtigen in einem Magdeburger Café beim Frühstücken und alarmierte die Polizei.
Maßregelvollzug in Bernburg: 36-Jähriger war acht Monate auf der Flucht
Zuletzt war Ende März ein 35-Jähriger aus dem Maßregelvollzug in Uchtspringe entkommen. Auch er wurde nach zwei Tagen wieder festgenommen. Deutlich länger hatte dagegen die Flucht eines 36-Jährigen aus dem Maßregelvollzug in Bernburg gedauert: Der im Juni 2016 entkommene Häftling war erst acht Monate später im Februar dieses Jahres im Harz aufgegriffen worden.
Derzeit sind den Angaben zufolge rund 400 Straftäter in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs untergebracht. Sie haben Straftaten begangen, wurden vom Gericht aber für nicht voll schuldfähig erklärt.
Ziel ist die Heilung oder Besserung psychisch kranker und die Suchtentwöhnung alkohol- oder drogenabhängiger Straftäter.
Für die meisten Patienten besteht nach gewisser Zeit ein Anspruch auf Lockerungen im Vollzug. Zum letzten Stichtag Mitte Januar durften 242 untergebrachte Personen Lockerungen in Anspruch nehmen. Laut Ministerium wird dabei schrittweise vorgegangen.
Probewohnen vor der entgültigen Entlassung
Die Patienten sollen langsam lernen, wieder selbst Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und soziale Kontakte zu pflegen.
Begonnen wird in der Regel mit einer sogenannten Einzelausführung, bei der der Straftäter von einem Mitarbeiter der Einrichtung begleitet wird. Danach kommen Gruppenausführungen und schließlich Ausgang ohne Begleitung in Betracht.
Vor der endgültigen Entlassung gibt es dann noch ein Probewohnen. Patienten leben in einer eigenen Wohnung, müssen sich aber regelmäßig melden. Ob und welche Form der Lockerung gewährt wird, werde stets im Einzelfall entschieden, hieß es. (dpa)