Kritik an "Viertelparität" Kritik an "Viertelparität": Minister soll Hochschulgesetz nacharbeiten

Magdeburg - Der Entwurf war längst fertig verhandelt - nun wird das neue Hochschulgesetz doch noch einmal aufgeschnürt. Das haben die Regierungsparteien CDU, SPD und Grüne am Dienstag in einer Sondersitzung des Koalitionsausschusses verabredet.
Anlass war plötzlich aufgekommene Kritik der CDU an der sogenannten Viertelparität in Hochschulgremien: Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) wollte durchsetzen, dass Professoren, Studenten, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter in den Senaten jeweils gleich viele Sitze bekommen. Diese Regelung sollte für alle Fälle gelten, in denen es nicht um Forschung und Lehre geht - dort ist eine professorale Mehrheit laut Bundesverfassungsgericht zwingend nötig.
Die Viertelparität ist nun vom Tisch. Willingmann sagte am Dienstag, er sei „nicht sehr glücklich“, dass die CDU ihre Bedenken so spät geäußert habe. Allerdings habe sich CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt dafür entschuldigt.
Um nicht allein der CDU einen Erfolg zu überlassen, haben sich SPD und Grüne nun ausbedungen, dass auch sie noch einmal Wünsche für das Hochschulgesetz vorbringen können.
Dabei geht es zum einen darum, das Promotionsrecht von den Universitäten auf die Fachhochschulen auszuweiten. Zudem streben SPD und Grüne ein Ende der Langzeitstudiengebühren an. Dieses hat aus ihrer Sicht keinerlei Steuerungswirkung, da es für lange Studienzeiten objektive Gründe gebe - etwa die Notwendigkeit, das Studium durch Jobben zu finanzieren, aber auch ein unzureichendes Angebot an Lehrveranstaltungen. Dritter Punkt ist die Möglichkeit für Hochschulen, sich wirtschaftlich zu betätigen. Die SPD möchte dort die Fesseln weiter lockern. Die CDU möchte zudem einige Studienplätze für Spitzensportler reservieren.
Willingmann kündigte an, für alle Punkte Vorschläge zu unterbreiten und dann mit je einem Vertreter der drei Regierungsfraktionen zu verhandeln. Bis Ende August soll dieser Prozess abgeschlossen sein. (mz)