Sachsen-Anhalter sind säumig Führerschein-Umtausch: Tausende „Lappen“ fehlen noch
Sachsen-Anhalter müssen ihre alten Papier-Führerscheine umtauschen – die Frist läuft jetzt ab. Doch noch sind viele säumig und die Termine sind knapp. Welche Geldbußen drohen.

Halle/MZ. - Ob graue oder rosa Pappe: Viele Auto- und Motorradfahrer in Sachsen-Anhalt müssen ihre alten Führerscheine noch umtauschen. Am Sonntag läuft die Frist für Jahrgänge ab 1971 ab, deren Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. „Wer noch immer einen Papier-Führerschein hat, sollte sich schnellstmöglich darum kümmern“, rät Alexandra Kruse vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt.
„Allerdings sind in den Führerscheinstellen so kurzfristig häufig keine Termine zu bekommen.“ Tatsächlich müssen noch viele Tausend Sachsen-Anhalter müssen ihre alte Fahrerlaubnis gegen die neue EU-Karte tauschen. Das zeigt eine Umfrage der MZ bei Landkreisen und in Halle.
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Bürger verhalten sich beim Führerschein-Umtausch immer gleich
„Das Verhalten der Bürger beim Pflichtumtausch ist jedes Jahr ähnlich“, sagt Alexander Baumbach, Sprecher des Landkreises Wittenberg. Zum Jahreswechsel hin beginne eine „Bugwelle“ an Anträgen, es könne zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Allein im Kreis Wittenberg sind rund 16.300 Einwohner betroffen – säumig sind aktuell 2.100.
Hintergrund des Umtauschs von grauen, rosafarbenen oder DDR-Papieren sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig etwa über ein biometrisches Passfoto fälschungssicher und einheitlich sein sowie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Seit dem 19. Januar 2013 werden solche neuen Führerscheine herausgegeben, die alten müssen nun schrittweise ersetzt werden. Mit der stufenweisen Einführung sollte eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Die Frist variiert je nach Ausstellungs- oder Geburtsjahr. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich.
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Warum der Umtausch von Führerscheinen nötig ist
Die aktuelle Frist gilt für alle alten Papier-Führerscheine. Für Dokumente im Scheckkartenformat beginnt ab nächstem Jahr der Umtausch: In einem ersten Schritt müssen die zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Fahrerlaubnisse bis Anfang 2026 gewechselt werden. Es gilt nur eine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, hat damit generell Zeit bis 2033. Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig.
In den zuständigen Ämtern arbeiten Mitarbeiter derzeit eine Antragsflut ab. „Erfahrungsgemäß werden mehr als 20 Prozent aller Anträge im Januar gestellt und der Rest verteilt sich auf das Kalenderjahr“, so ein Sprecher der Stadt Halle. „Die Umtauschzahlen belaufen sich pro Jahr auf rund 5.000 Führerscheine.“ Genaue Zahlen auch zu säumigen Führerscheinbesitzern gibt es auf Nachfrage nicht.
„Man begeht keine Straftat wie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.“
Alexandra Kruse, ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
Führerschein-Umtausch: Termine heiß begehrt, lange Wartezeiten drohen
Im Saalekreis sind Termine derzeit „immer schnell ausgebucht“, sagt Kreissprecherin Susanne Lange. „Laufkunden“ würden zwar bedient, müssten sich aber auf Wartezeiten einstellen. Es gebe auch Tage, „an denen keine Bürger ohne Termin den Führerschein tauschen können“. Im vergangenem Jahr wurde eine zusätzliche Stelle in der Antragsbearbeitung geschaffen.

Laut Landkreis haben sich rund 13.200 Besitzer von Papier-Führerscheinen noch nicht angemeldet. Hinzu kommen noch jene, die in den Vorjahren eine neue Fahrerlaubnis beantragt haben müssten – es aber noch nicht getan haben. Das betrifft die Jahrgänge bis 1970. In Summe sind es aktuell noch 38.000 säumige Einwohner.
Was für den Führerschein-Umtausch alles benötigt wird
Durch das Fristversäumnis kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro fällig werden, erklärt Kruse vom ADAC. „Man begeht jedoch keine Straftat wie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.“ Denn das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument selbst und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Allerdings: Mietwagen im In- oder Ausland können zum Beispiel ohne aktualisierte Dokumente nicht angemietet werden.
Der Umtausch kostet rund 25 Euro, benötigt wird für den Antrag ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein.