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  7. „König von Deutschland“ vor Gericht: „Faschisten“, „Schweine“ und ein Befangenheitsantrag - so lief der dritte Tag im Fitzek-Prozess

„König von Deutschland“ vor Gericht „Faschisten“, „Schweine“ und ein Befangenheitsantrag - so lief der dritte Tag im Fitzek-Prozess

Im Prozess gegen Peter Fitzek zweifelt die Verteidigung an den Zeugen. Das Gericht will den Angeklagten zudem eine ausschweifende Erklärung nicht vorlesen lassen.

Von Julius Lukas 21.08.2024, 16:54
Peter Fitzek nennt sich selbst „König von Deutschland“.
Peter Fitzek nennt sich selbst „König von Deutschland“. Foto: DPA/Hendrik Schmidt

Dessau-Rosslau/MZ. - Die Meinungsfreiheit ist ein schwieriges Rechtsgebiet. Gerichte müssen Äußerungen erst auslegen, um zu entscheiden, ob sie strafbar sind. Björn Höcke, AfD-Spitzenkandidat in Thüringen, darf zum Beispiel als „Faschist“ bezeichnet werden. Das stellte ein Gericht fest. Warum das auch für den aktuellen Prozess gegen Peter Fitzek am Landgericht Dessau eine Rolle spielt, wurde beim dritten Verhandlungstag am Mittwoch deutlich.