Fahndung und Verkehrsüberwachung Fahndung und Verkehrsüberwachung: Polizei in Sachsen-Anhalt testet Einsatz von Drohnen

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Landespolizei prüft den Einsatz von Flugdrohnen bei Ermittlungen. Eine neu formierte Projektgruppe wird ab diesem Jahr Flugroboter auf verschiedenen Arbeitsgebieten testen.
Denkbar sei die Luft-Unterstützung bei der Tatortarbeit und bei Fahndungen, aber auch in der Verkehrsüberwachung und bei der Unfallaufnahme, sagte Innen-Staatssekretärin Tamara Zieschang (CDU) der MZ. „Der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen bietet perspektivisch eine Vielzahl von Vorteilen bei der Bewältigung von Aufgaben.“
Das Ministerium verspricht sich für die Polizeiarbeit eine Reihe von Vorteilen: So könnten Tatorte mit Hilfe von Luftaufnahmen besser bewertet werden - etwa in schwer zugänglichen Wald- und Bergregionen oder beispielsweise bei Hochhausbränden. Auch für Suchaktionen auf schwierigem Terrain ist der Einsatz denkbar.
Besserer Überblick bei Unfällen dank Drohnen
Im Verkehrsbereich könnte die Polizei nicht nur bessere Überblicke über Unfallorte bekommen - sie könnte auch schneller auf Brände und Staus reagieren. Nach Erlass des Ministeriums erforscht und testet die neue Polizeigruppe ab Februar Einsatz-Möglichkeiten. „Auch eine Zusammenarbeit mit der Forschung im Land ist vor diesem Hintergrund denkbar und wird ebenfalls geprüft“, so Zieschang.
So laufen bereits Gespräche mit Experten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Dort forscht Andreas Müller federführend am künftigen Alltagseinsatz der Drohnen. „Denkbar ist für uns die Postierung von Drohnen an Autobahnen“, sagt Müller. „Die Geräte könnten im Einsatzfall automatisch aufsteigen, Bilder versenden und so Einsatzkräfte lotsen.“
Aber auch die Kontrolle der Witterungsverhältnisse - ob Nebel oder Blitzeis - sei technisch bereits möglich. „Es geht mit Blick auf den künftigen Einsatz eher um konkrete Praxisfragen: Welche Drohnentypen verwendet man, welche Kamerasorten und wie klärt man beispielsweise die Akku-Problematik“, so Müller. Dafür plant er Testreihen. Mit dem Innenministerium sei er seit einem Jahr im Gespräch, nun wolle er Projektvorschläge für künftige Forschung unterbreiten. In der Vergangenheit arbeitete er unter anderem am Aufbau des Satellitendienstes „Google Earth“.
Mit Drohnen: Personensuche im Dunkeln und unterhalb des Wasserspiegels
Laut Müller sei für Polizei und Sicherheitskräfte künftig auch der Test von Infrarotkameras an Flugdrohnen interessant: Zum einen für Personensuchen in der Dunkelheit, zum anderen um etwa bei Hochwasser-Situationen auch unterhalb des Wasserspiegels an Informationen zu gelangen. Das Ministerium will in der Testphase prüfen, ob Drohnen zudem wirtschaftliche Vorteile für die Landespolizei bringen.
Offen ist allerdings, wie lange die Tests laufen werden. Auch andere Länder experimentieren mit unbemannten Flugobjekten, teils seit Jahren. Bayern will mit einem neuen Polizeigesetz ausdrücklich regeln, dass Drohnen zur Fahndungen und Ortung von Handysignalen genutzt werden dürfen. Auch die Bundespolizei testet intensiv und setzte beim G-20-Gipfel in Hamburg die Drohnen-Nutzung per Sondergenehmigung durch.
Für Privat-Flieger gelten seit 2017 verschärfte Regeln: So legte der Bundestag die maximale Flughöhe auf 100 Meter fest und schrieb eine Kennzeichnung vor. Für größere Geräte ab zwei Kilo ist ein Führschein nötig. Der Flug in Wohngebieten ist untersagt. (mz)