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Bubatzkarte Sachsen-Anhalt: Wo das Kiffen erlaubt ist und wo nicht

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis zum Teil legal. Mit der Legalisierung wurden auch sogenannte Verbotszonen für das Gras mit THC-Wirkstoff eingeführt. Was das für Sachsen-Anhalt bedeutet.

Von Sebastian Rose/Tim Müller Aktualisiert: 03.04.2024, 11:54
Seit dem 1. April ist es in Deutschland teilweise legal Cannabis zu konsumieren. Allerdings darf  nicht überall am Joint gezogen werden.
Seit dem 1. April ist es in Deutschland teilweise legal Cannabis zu konsumieren. Allerdings darf  nicht überall am Joint gezogen werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR. - Wie geplant ist das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Mit der Teil-Legalisierung treten unter anderem sogenannte Verbotszonen in Kraft, in welchen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gekifft werden darf. Alle Informationen rund um die Verbotszonen in Sachsen-Anhalt:

Wo darf in Zukunft gekifft werden?

Durch die Teil-Legalisierung von Cannabis ist es ab dem 1. April möglich, im öffentlichen Raum zu kiffen. Doch wer nun glaubt, sich überall und zu jederzeit einen Joint anzünden zu können, sollte weiterlesen. An bestimmten Orten und zu bestimmten Uhrzeiten darf nämlich nicht konsumiert werden:

  • In unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren.
  • In den Cannabis-Social-Clubs (den Anbauvereinigungen) und näher als 100 Meter von deren Eingangsbereich.
  • In sämtlichen Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
  • In der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, sowie Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten. Hier muss ein Mindestabstand von 100 Meter zum Eingangsbereich gehalten werden.

Lesen Sie auch: Fragen und Antworten zur Legalisierung in Deutschland

Wo in Sachsen-Anhalt die Verbotszonen sind

Diese Vorschriften engen den legalen Kiffer-Bereich in Großstädten natürlich ein. Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten, wo gekifft werden darf und wo nicht, hat die Seite Kowelenz.social, ein soziales Netzwerk für die Stadt Koblenz und Umgebung, sich die Mühe gemacht, und derartige Verbotszonen in einer interaktiven Karte visualisiert. In der sogenannten "Bubatzkarte" kann man auch sehen, wo in Sachsen-Anhalt die Verbotszonen liegen.

"Im rot gekennzeichneten Gebiet darf nicht konsumiert werden.
Das Gleiche gilt für Anbauvereinigungen; diese werden innerhalb des gekennzeichneten Gebiets nicht zugelassen", heißt es da.

Wer einen genauen Blick auf Sachsen-Anhalt wirft, dem wird schnell klar: In fast jedem Dorf gibt es mindestens eine Verbotszone. Und: Desto größer die Stadt, desto mehr Verbotszonen gibt es.

In vielen Gegenden von Magdeburg gibt es Kiffer-Verbotszonen. Aber auch in sämtlichen umliegenden Dörfern sind Verbotszonen vorhanden.
In vielen Gegenden von Magdeburg gibt es Kiffer-Verbotszonen. Aber auch in sämtlichen umliegenden Dörfern sind Verbotszonen vorhanden.
Foto: Bubatzkarte / OpenStreetMap

Lesen Sie auch: Wo man in Sachsen-Anhalt künftig legal kiffen kann und welche Probleme noch bestehen

Gerade in Sachsen-Anhalts Großstädten Magdeburg und Halle (Saale) gibt es unzählige Verbotszonen. Aber auch in den umliegenden Dörfern finden sich immer wieder vereinzelte Zonen, in denen das Kiffen nicht erlaubt ist.

Auch in Halle (Saale) gibt es etliche Zonen in denen das rauchen von Joints verboten ist.
Auch in Halle (Saale) gibt es etliche Zonen in denen das rauchen von Joints verboten ist.
Foto: Bubatzkarte / OpenStreetMap

Kritik an der Cannabis-Legalisierung

Der Deutsche Richterbund (DRB) hatte vor dem Beschluss unter anderem die geplante Amnestieregelung für Cannabis-Delikte bemängelt, die zu einer Überlastung der Justiz führen könnte. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, warnte vor einer massiven Belastung des Justizwesens. „Mit der geplanten Amnestieregelung im Cannabisgesetz kommen mehr als 100.000 Stunden Arbeit allein auf die Staatsanwaltschaften zu“, erklärte Rebehn. Nach Angaben der Justizverwaltungen der Länder müssten bundesweit mehr als 200.000 Strafakten nochmals überprüft werden. 

Auch ein Sprecher von Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) kritisierte die Legalisierung: „Die neuen Bestimmungen werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften erheblich fordern.“ Die Zahl der zu überprüfenden Altverfahren dürfte im vierstelligen Bereich liegen, hieß es. „Der notwendige Zeit- und Personalaufwand zur Bearbeitung allein der vorgenannten Altfälle ist aktuell nicht valide zu benennen.“