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Drei Frauen überfahren Berufungsverfahren in Magdeburg: Drei Frauen überfahren: Hat Lkw-Fahrer einen Unfall billigend in Kauf genommen?

Von Dörte Hein 11.04.2018, 04:40
Feuerwehrleute schirmen mit einer Plane den Unfallort in Hohendodeleben (Landkreis Börde)  ab.
Feuerwehrleute schirmen mit einer Plane den Unfallort in Hohendodeleben (Landkreis Börde)  ab. Jan Helmecke

Magdeburg - Im Berufungsverfahren gegen einen Lastwagenfahrer, der drei Frauen überfahren hat, hat das Landgericht Magdeburg die Hoffnungen der Nebenkläger auf mehr als eine Bewährungsstrafe gedämpft.

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung hatte das Amtsgericht Oscherleben den heute 65-Jährigen im Juni 2017 verurteilt. Er war am 4. Juni 2016 mit seinem Fahrzeug von einer Kreisstraße bei Hohendodeleben abgekommen und hatte die Walkerinnen auf dem Gehweg erfasst. Zwei starben unmittelbar, eine Frau überlebte schwer verletzt.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Magdeburg, Michael Koch, lobte ausdrücklich die Arbeit der Vorinstanz. Die Beweisaufnahme sei mit dem „feinen Kamm“ vorgenommen worden. „Wenn es keine neuen Erkenntnisse gibt, wird nichts anderes rauskommen als eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung“, sagte Koch. Die Nebenkläger zogen sich daraufhin zeitweise zu einer Beratung zurück.

Ziel der Berufung der Nebenkläger ist eine Verurteilung des an Epilepsie und Diabetes erkrankten Angeklagten wegen einer vorsätzlichen Tat. Aus ihrer Sicht war der kranke Mann nicht in der Lage, einen Lastwagen zu führen. Er habe den Unfall billigend in Kauf genommen. Das wird sich aus Sicht des Vorsitzenden Richters schwer beweisen lassen.

Der Angeklagte folgte der kurzen Verhandlung am Mittwochvormittag mit zumeist gesenktem Kopf. Er äußerte sich lediglich zu seiner Person: Er sei Rentner, habe zwei erwachsene Kinder, habe Schmied gelernt. Zu den Vorwürfen wollte er sich nicht erneut äußern. Direkt nach dem Unfall hatte der Mann von einem Blackout gesprochen.

Das Amtsgericht hatte festgestellt, dass der Fahrer bei erlaubten 60 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit mit Tempo 55 bis 59 unterwegs gewesen ist. Er sei über mehrere Sekunden allmählich nach links von der Fahrbahn abgekommen und habe auf dem Fußweg die Walkerinnen - ihre Geburtsdaten liegen zwischen 1962 und 1973 - erfasst.

Rund 70 Meter von der Unglücksstelle entfernt sei der Lastwagen kurz stehengeblieben, dann noch weiter gefahren und schließlich in 140 Metern Entfernung zum Stand gekommen.
Der Prozess wird am 25. April fortgesetzt.  (dpa)