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  7. AfD-Politiker Björn Höcke muss erneut Geldstrafe wegen Nazi-Parole zahlen

Zweiter Prozess am Landgericht Halle 16.900 Euro für „Alles für Deutschland“ - AfD-Politiker Björn Höcke muss erneut Geldstrafe zahlen

Auch im zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle wurde AfD-Spitzenpolitiker Björn Höcke schuldig gesprochen. Die Kammer sah es als erwiesen an, das der Thüringer Landtagsabgeordnete wiederholt ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nutzte.

Von Julius Lukas Aktualisiert: 01.07.2024, 17:43
Björn Höcke (Mitte) im Gericht in Halle
Björn Höcke (Mitte) im Gericht in Halle (Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Halle (Saale)/MZ. - Der Thüringer Landesvorsitzende der AfD, Björn Höcke, wurde am Montag von der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Politiker, der auch Vorsitzender seiner Fraktion im Thüringer Landtag ist, muss 130 Tagssätz zu je 130 Euro, insgesamt also 16.900 Euro, zahlen.

Höcke wurde schon im Mai wegen gleicher Losung verurteilt

Die Richter und Schöffen sahen es als erwiesen an, dass Höcke im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera die Losung „Alles für Deutschland“ - wissend um deren Bedeutung während der Nazizeit - verwendete. Auf einem Video, das vielfach im Internet verbreitet und während des Prozesses gezeigt wurde, ist zu sehen, wie der AfD-Politiker die ersten beiden Worte der Parole spricht und das Publikum dann die Losung vollendet.

„Alles für Deutschland“ war eine Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA). Schon im Mai war Höcke am Landgericht Halle verurteilt worden, weil er dieselbe Losung 2021 in Merseburg nutzte. Gegen dieses Urteil hat der 52-Jährige Revision eingelegt. Auch im zweiten Prozess beteuerte Höcke, die drei Worte nicht in Anlehnung an den Nationalsozialismus verwendet zu haben. Viel mehr sah sich der Angeklagte als Opfer der Justiz. „Mein subjektives Gefühl ist, dass es beabsichtigt ist, mich mundtot zu machen“, so Höcke. Ein führender Oppositionspolitiker solle so „aus dem Spiel“ genommen werden.

Richter Stengel: "Sie wissen, was Sie sagen".

Zu Beginn seiner Urteilsbegründung am Montag ging der Vorsitzende Richter Jan Stengel auf den Vorwurf des AfD-Politikers ein, Justizopfer zu sein. Er habe in den vergangenen 30 Jahren viele Rehabilitationsverfahren mit zu DDR-Zeiten Verurteilten durchgeführt, sagte Stengel: „Ich habe erlebt, dass es für einen Witz über Honecker eine Gefängnisstrafe gab.“ Solche Verurteilten seien Opfer der Justiz gewesen. „Herr Höcke, Sie wissen, was Sie sagen und wie Sie es sagen“, sagte Stengel in Richtung des Angeklagten.

Der AfD-Politiker und seine Anwälte hatten während des Prozesses betont, dass „Alles für Deutschland“ kein zentrales Motto der SA gewesen sei. Zudem hatten die Formel vor der NS-Zeit sowie danach viele Personen öffentlich geäußert, was die Verteidiger auch belegten. Staatsanwalt Benedikt Bernzen hielt entgegen, dass das Motto unter anderem auf dem Dolch, den SA-Mitglieder bekamen, eingraviert war. Als Geschichtslehrer habe Höcke um die Bedeutung des Spruches gewusst, was der AfD-Politiker bestritt.

Staatsanwalt wollte Höcke Ämter verbieten

Staatsanwalt Bernzen forderte in seinem Plädoyer nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Bewährungsstrafe und das Verbot für Höcke, öffentliche Ämter auszuüben oder zu übernehmen. Das ist insofern bedeutend, da der 52-Jährige Fraktionsvorsitzender und Landtagsabgeordneter ist und zudem im Herbst in Thüringen ein neuer Landtag gewählt wird. Dort geht der AfD-Politiker als Spitzenkandidat ins Rennen. Er strebt dabei auch das Ministerpräsidentenamt an.

Der Forderung der Staatsanwaltschaft folgte das Gericht allerdings nicht. Ob ein Verbot Auswirkungen auf die Wahl gehabt hätte, wäre ohnehin fraglich gewesen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Ebenfalls unklar ist, ob Höcke durch die Verurteilungen vorbestraft ist. Im Führungszeugnis werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen festgehalten. Bereits im ersten Verfahren wurde der AfD-Politiker zu 100 Tagessätzen, im zweiten nun zu 130 Tagessätzen verurteilt. Laut Gerichtssprecher werden beide Strafen, sobald sie rechtskräftig sind, zu einer gemeinsamen Strafe gemacht. Bis zur Rechtskraft dürfte es aber noch einige Zeit dauern. In seinen letzten Worten kündigte Björn Höcke bereits an, mit seinem Fall notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.