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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Volksbegehren rückt näher

18.03.2010, 10:28
Holger Hövelmann (r-l, SPD), und Landeswahlleiter Klaus Klang nehmen von den Bürgermeistern Ralf Wunschinski (CDU, Angerdorf) und Heinz Baldus (parteilos, Jävenitz), Unterschriftenlisten entgegen. (Foto: Jens Wolf/ZB)
Holger Hövelmann (r-l, SPD), und Landeswahlleiter Klaus Klang nehmen von den Bürgermeistern Ralf Wunschinski (CDU, Angerdorf) und Heinz Baldus (parteilos, Jävenitz), Unterschriftenlisten entgegen. (Foto: Jens Wolf/ZB) dpa-Zentralbild

Magdeburg/dpa. - Hövelmann sicherte zu, das Ansinnen zügig und sorgfältig auf seine Zulässigkeit zu prüfen. Da für den Antrag lediglich 8 000 Unterschriften vorgeschrieben sind, ist die Wahrscheinlichkeit eines positiven Votums der Landesregierung groß.

Initiatoren sind optimistisch

Ziel der Initiative ist, den zwangsweisen Zusammenschluss kleiner Orte zu Einheitsgemeinden rückgängig zu machen und Orts- und Stadtteilen mehr Autonomie zu geben. "Wir gehen sehr optimistisch in das Volksbegehren", bekräftigte Frank Stolzenberg, Bürgermeister von Peißen (Saalekreis) und einer der Initiatoren. Die Mitglieder der "Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011", überwiegend Kommunalpolitiker, machen schon seit längerem gegen die Gemeindereform mobil, die zum Jahresende abgeschlossen sein soll. Sie sehen den Bürgerwillen nicht ausreichend beachtet.

2007 hatten sie den Landtag im Rahmen einer Volksinitiative gezwungen, sich noch einmal mit dem Vorhaben zu beschäftigen. Zuvor sammelten sie 37 000 Unterschriften gegen die Reform. Das Parlament hielt aber dennoch daran fest. Nach Abschluss der Gemeindereform gibt es im Land nur noch 219 Städte und Gemeinden. 2007 waren es fünf mal so viele.

Innerhalb eines Monats muss die Regierung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entscheiden und einen Termin für den Start festlegen. Sie kann den Antrag nur unter bestimmten Umständen ablehnen, etwa wenn ein Haushaltsgesetz betroffen ist. "Die Initiatoren können sich auf eine faire und korrekte Durchführung verlassen", versicherte Hövelmann mit Blick auf die anstehende Prüfung.

Zu geringe Beteiligung

In Sachsen-Anhalt wurde bisher erst ein Gesetzentwurf durch direkten Bürgerwillen in den Landtag eingebracht. 2003 und 2004 sammelten die Initiatoren eines Volksbegehrens mehr als 260 000 Unterschriften mit dem Ziel, den eingeschränkten Anspruch auf Ganztagesbetreuung in Krippen und Kindergärten wieder herzustellen. Das Parlament lehnte den Gesetzentwurf ab, der Anfang 2005 folgende Volksentscheid scheiterte an zu geringer Beteiligung. So blieb es dabei, dass Kinder von Arbeitslosen keinen Anspruch auf Ganztagesbetreuung in Kitas haben.