Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: SPD und CDU einig über Kampfhundegesetz

Magdeburg/MZ/hk. - Das Gesetz soll im Dezember im Landtag beschlossen werden und am 1. März2009 in Kraft treten. Sachsen-Anhalt ist das letzte Bundesland ohne Kampfhunde-Gesetz.
Um Menschen besser vor Beißattacken zu schützen,sieht das Gesetz wie geplant Wesenstests sowieMaulkorb- und Leinenzwang für vier Kampfhunde-Rassen(siehe rechts) vor. Zudem sollen alle nachdem 1. März 2009 geborenen Hunde mit einemMikrochip gekennzeichnet und die Daten mitdenen des Halters zentral gespeichert werden.Für jeden Hund wird der Abschluss einer HaftpflichtversicherungPflicht. Mit dieser Regelung hat sich dieCDU gegenüber der SPD durchgesetzt, die einezentrale Registratur, Chip- und Haftpflicht-Pflichtnur für gefährliche Hunde verlangte. Nebenvier Kampfhunde-Rassen gelten Hunde als gefährlich,wenn sie bereits gebissen haben. Diese Hundemüssen generell registriert und dürfen nurgehalten werden, wenn sie in einen Wesenstestbestehen.
CDU-Innenexperte Jens Kolze erklärte den langenStreit zwischen CDU und SPD für beendet: "DasGesetz ist in trockenen Tüchern." Die Festlegungenseien richtungsweisend. Bernward Rothe (SPD)war zurückhaltender: "Es ist besser, diesesGesetz zu haben, als gar kein Gesetz zum Schutzvor gefährlichen Hunden." Die FDP lehnt dasGesetz grundsätzlich ab, hat aber "für einigePunkte durchaus Sympathien", so Guido Kosmehl.Das gelte vor allem für den Haftpflicht-Zwang.Die Linke kritisierte den Entwurf: "Es bleibenverfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken",sagte Gudrun Tiedge.