Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Rauchverbot gilt ab Januar
Magdeburg/MZ. - Verstöße werden allerdings erstab 1. Juli 2008 bestraft. Das hat der MagdeburgerLandtag nach einer heftigen und emotionalgeführten Debatte mit einer Mehrheit aus Stimmender CDU/SPD-Koalition beschlossen.
Für das Rauchverbot in Gaststätten giltjedoch eine Ausnahme: Wirte können in Lokalen,die mehrere Räume haben, in einem abgetrenntenRaum das Rauchen erlauben. Das kann auch derSchankraum sein. Das Gesetz schreibt dazulediglich fest, dass Nichtraucher grundsätzlichnicht durch Passivrauchen gefährdet werdendürfen. Einigen Abgeordneten ist das zu wenig.Heidelinde Penndorf (Linke) beklagte zum Beispiel,dass der Schutz von Nichtrauchern nicht gewährleistetsei, wenn diese durch den Schankraum ein Lokalbetreten, in dem geraucht werde.
FDP und Linke brachten zudem verfassungsrechtlicheBedenken vor. Sie sehen zum Beispiel das Persönlichkeitsrechtverletzt, weil das Rauchverbot auch für privatgenutzte Räume in Pflegeheimen gilt. "Dasist eine Unverschämtheit älteren Menschengegenüber, das landet vor dem Verfassungsgericht",mahnte die sozialpolitische Sprecherin derFDP, Lydia Hüskens. Sozialministerin GerlindeKuppe (SPD) sowie Abgeordnete der Koalitionsfraktionenverteidigten hingegen das Gesetz als wichtigenSchritt im Nichtraucherschutz.
Bei der Verabschiedung stimmten auch Abgeordneteder Koalition, hauptsächlich aus den Reihender CDU, gegen das Gesetz. Einige verließendemonstrativ den Saal, um nicht abstimmenzu müssen. In zwei Jahren will der Landtagdas Gesetz überprüfen.