Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Passage im Staatsvertrag mit jüdischer Gemeinschaft ist verfassungswidrig
Dessau-Roßlau/MZ. - Der Staatsvertrag von 1994 hatte vorgesehen, dass der jährliche Landeszuschuss für die Entwicklung des jüdischen Lebens durch den Landesverband der Jüdischen Gemeinden an sämtliche Gemeinde im Land verteilt wird, egal ob sie dem Landesverband angehören oder nicht.
Die Synagogengemeinde aus Halle hatte dagegen durch alle Instanzen geklagt, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hatte das Verfahren dann zur Prüfung beim Verfassungsgericht vorgelegt. Das entschied nun, dass die bisherige Praxis dem Neutralitätsgebot zuwiderläuift. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden sei selbst Begünstigter der staatlichen Mittel, er könne deshalb nicht neutral über deren Verteilung entscheiden. Das Land habe es überdies versäumt, klare Richtlinien festzulegen, nach denen die jährlich mehr als eine Million Euro aufzuteilen sind.
Mit dem Staatsvertrag in seiner derzeitigen Form sei dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden eine staatliche Aufgabe übertragen worden, mit der er in einen Interessenkonflikt gerate. Der Landesverband habe auch Anspruch auf Landesmittel und müsse nun selbst festlegen, in welchem Umfang er selbst welche bekomme. Andererseits werden Jüdische Gemeinden, die auch Anspruch auf die Landeszuweisungen haben, aber kein Mitglied des Landesverbandes sind, in ein Abhängigkeitsverhältnis vom Landesverband gebracht. Damit sei eine Struktur geschaffen worden, die das verfassungsrechtliche Gebot staatlicher Neutralität bei der Förderung von Religionsgesellschaften verletze.
Obwohl der Staatsvertrag 2006 ratifiziert wurde, was den Verteilungsschlüssel der Gelder betrifft, bleibt abzuwarten, ob mit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts das Werk noch einmal geändert werden muss. Das Verfahren liegt nun wieder beom OVG in Magdeburg. Landesvertreter im Gerichtssaal in dessau wollten das Urteil nicht kommentieren.
Die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt besteht nach Angaben des Landes aus der Synagogengemeinde Magdeburg, der Jüdischen Gemeinde Dessau und der Jüdischen Gemeinde Halle, die alle in einem Landesverband organisiert sind. Daneben gibt es die Jüdische Gemeinde Magdeburg und die Synagogengemeinde Halle.