Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Empfindliche Strafen wegen Schwarzarbeit
Halle (Saale)/MZ/JAM. - Das Landgericht in Halle hat in zwei Fällen empfindliche Strafen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit verhängt. Ein 36-jähriger Unternehmer serbischer Abstammung wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. 22 Monate auf Bewährung erhielt ein Schrotthändler aus dem Mansfeld-Südharz-Kreis.
Lohn gleich bar ausgezahlt
Der Serbe soll in Halle eine Eisenflechterei betrieben und dort als Subunternehmer auf verschiedenen Baustellen diverse Arbeitskräfte beschäftigt haben. Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Steuerfahndungsstelle deckten auf, dass er Löhne an seine Arbeitnehmer zum größten Teil in bar als sogenannten Schwarzlohn ausgezahlt hätte. Die betroffenen Arbeitnehmer seien über ein Jahr lang nicht dem zuständigen Finanzamt gemeldet gewesen. Beiträge zur Sozialversicherung hätte der Angeklagte ebenfalls nicht abgeführt. Der entstandene Schaden beläuft sich nach Angaben des Gerichtes auf rund 540.000 Euro nicht abgeführter Sozialbeiträge und mehr als 120.000 Euro nicht beglichener Lohnsteuer. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.
Schrotthändler erschleicht Hartz IV
Am halleschen Landgericht ist zudem ein weiterer Geschäftsmann aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg ermittelte, dass der 45-jährige Vater von drei Kindern über einen Zeitraum von drei Jahren Hartz IV bezogen hat, obwohl er als Schrotthändler jährliche Einkünfte von rund 85.000 Euro erzielte. Doch habe er nicht nur sein Einkommen verschwiegen, sondern auch die Tatsache, dass er mit seiner Frau in eheähnlicher Gemeinschaft lebte. Insgesamt wurden so laut Gericht zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe von 14.000 Euro erschlichen. Der Angeklagte soll zudem seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Das Urteil ist rechtskräftig.