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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Elf Dörfer scheitern mit Klage gegen Gemeindereform

31.08.2010, 08:41
Das Gebäude des Landesverfassungsgerichtes in Dessau-Roßlau. (ARCHIVFOTO: DPA)
Das Gebäude des Landesverfassungsgerichtes in Dessau-Roßlau. (ARCHIVFOTO: DPA) dpa-Zentralbild

Dessau-Roßlau/dpa. - Die Eingemeindung von 45 Kommunen im Zugeder Gemeindereform kann wie geplant an diesem Mittwoch über die Bühnegehen. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau wies Eilanträgevon elf Dörfern gegen das Vorhaben ab, ohne allerdings grundsätzlichüber die Rechtmäßigkeit der Eingemeindungen zu entscheiden. Dies sollspäter erfolgen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Denbetroffenen Gemeinden entstünden dadurch keine Nachteile.

Die Orte aus sechs Landkreisen hatten Verfassungsbeschwerdeeingereicht und eine vorläufige Außerkraftsetzung des Gesetzesverlangt, weil sie ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht verletztsehen. Sie werden zwangsweise zu Einheitsgemeinden zugeordnet, weilsie die Frist für einen mehr oder weniger freiwilligenZusammenschluss bis Mitte 2009 verstreichen ließen.

Innenminister Holger Hövelmann (SPD) bewertete die Entscheidungpositiv. «Damit besteht Rechtssicherheit für alle beteiligtenGemeinden, dass die Eingliederungen in vollem Umfang vollzogen werdenkönnen», erklärte er in Magdeburg. Den Entscheidungen des Gerichts inder Hauptsache sehe er optimistisch entgegen.

Die Gemeindereform, also die Bildung von Einheits- undVerbandsgemeinden mit in der Regel mindestens 10 000 Einwohnern,gehörte zu den wichtigsten politischen Vorhaben der CDU/SPD-Koalitionin dieser Legislaturperiode. Ziel sind effizientere und am Ende auchkostengünstigere Strukturen.

Im April 2009 hatten die Verfassungsrichter die Gemeindereformbereits grundsätzlich bestätigt und Verfassungsbeschwerden mehrererOrte abgewiesen. Diese hatten argumentiert, dass die flächendeckendeEinführung großer Einheitsgemeinden nicht dem Gemeinwohl entspreche.

Zur Neuordnung der Dörfer, die bis Mitte 2009 nicht zu größerenGemeinden fusionierten, erließ der Landtag diverse Gesetze. DieEingemeindung von 45 Orten zum 1. September stellt die vorletzteStufe der Reform dar, zum 1. Januar 2011 werden die letzten 84Kommunen per Gesetz zugeordnet. Nach Abschluss der Reform gibt es imLand nur noch 219 Städte und Gemeinden, 2007 waren es noch fünfmal soviele. Gegen die Reform läuft seit 1. Juli ein Volksbegehren.