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Prozess um Raub Zweimal dieselbe Person in Braunsbedra überfallen, doch Angeklagter sieht sich in der Opferposition

Warum das Gutachten keine Empfehlung für Klinikaufenthalt gibt.

Von Diana Dünschel Aktualisiert: 13.10.2021, 13:27
Angeklagter in Handschellen. (Symbolbild)
Angeklagter in Handschellen. (Symbolbild) (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Braunsbedra/Halle (Saale)/MZ - Zwei Männer überfallen in Braunsbedra Ende 2020 zweimal dasselbe Opfer. Nun stehen sie wegen Raub und Körperverletzung vor Gericht. Beide erklärten, die Taten im Drogenrausch verübt zu haben. Beide streben an, ihre Strafe in einer klinischen Einrichtung bei einer Entwöhnung zu verbüßen statt im Gefängnis. Doch die Gutachterin sah nur bei einem die notwendige Motivation, sich und sein Leben zu ändern.

Angeklagter versucht falsches Bild von sich zu zeichnen

Am zweiten Verhandlungstag ging es deshalb ausschließlich um die Zukunft des zweiten Angeklagten. Der 26-Jährige hatte angegeben, seit Jahren und vor seiner Verhaftung täglich Drogen konsumiert zu haben: Crystal, Kokain, Ecstasy und Partydrogen. Die Gutachterin bezweifelte dies auch nicht. Aber sie sprach von einer schwierigen Befragung.

Der Angeklagte habe sich in Widersprüche zum Umfang des Drogenkonsums verwickelt. „Er machte wahrscheinlich Angaben über einen höheren Konsum als bei ihm gegeben“, schätzte sie ein. Betreffs der Straftaten habe er sich nur als Mitläufer geschildert, der Geld für Drogen erbeuten wollte. „Er sieht sich in der Opferposition.“ Überhaupt habe er ihrer Meinung nach versucht, ein falsches Bild von sich zu zeichnen. Ihm fehle die Zukunftsperspektive und die Therapiemotivation.

Verteidiger beantragen weiter Zeugen zu befragen

Ziel des Gesprächs mit ihr sei ihrer Meinung nach gewesen, einen längeren Gefängnisaufenthalt abzuwenden und nicht durch Therapie sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Sie könne unterm Strich keine Therapie empfehlen.

Die Verteidiger konnten dieses Fazit nicht nachvollziehen. Ihrer Meinung nach ist es unter anderem Aufgabe während einer Therapie, den Patienten für die Zukunft zu motivieren. Sie beantragten deshalb, weitere Zeugen zu vernehmen, die das bestätigen können. Darüber wird am nächsten Verhandlungstag entschieden.