Besitzer hat hohe Schulden Zwangsversteigerung droht: Kommt das alte Klubhaus "X50" in Schkopau bald unter den Hammer?

Schkopau - In den vergangenen Jahren hat sich auf der Industriebrache an der B 91 gegenüber vom Chemiepark Schkopau viel getan. Die mehrgeschossigen Bürohäuser wurden abgerissen und Platz für neue Ansiedlungen geschaffen. Vereinzelt ist dies sogar passiert. Ein Reifenhandel etwa fand hier ausreichend Platz, um seine Geschäfte aufzuziehen. Nur an der Ruine des früheren Buna-Klubhauses „X 50“ hat sich nichts getan. Nun der Paukenschlag: Nach einer wechselvollen Geschichte droht der einstigen Prachtimmobilie inzwischen die erneute Zwangsversteigerung.
„X 50“ in Schkopau droht die Zwangsversteigerung - weil Besitzer Rechnungen nie bezahlt haben soll
Nach MZ-Informationen wurde diese bereits im vergangenen Jahr vom Abwasserzweckverband (AZV) Merseburg beantragt. Grund dafür sind immens hohe Forderungen aus Altanschlüssen zu DDR-Zeiten, die der Verband laut eigenen Angaben fristgerecht verschickt, aber der Besitzer des ehemaligen Klubhauses bis heute offensichtlich nicht beglichen hat. Die Rede ist dabei von einer hohen fünfstelligen Summe.
Aus Datenschutzgründen wollte die Geschäftsführerin des AZV, Uta Sonnenkalb, am Montag dazu keine weiteren Angaben machen.
Wie das Amtsgericht Merseburg bestätigte, wurde die Zwangsversteigerung im dritten Quartal vergangenen Jahres beantragt und wird nun innerhalb des eigenen Hauses geprüft. Ein Termin für die Versteigerung stehe jedoch noch nicht fest, wie eine Mitarbeiterin auf MZ-Anfrage sagte.
„X 50“ droht die Zwangsversteigerung: Altes Buna-Klubhaus laut Gutachten keinen Euro mehr wert
Neu ist der Verkehrswert des Objekts: Wurde das „X 50“ Ende des Jahres 2014 noch für die ebenfalls vergleichsweise geringe Summe von 30.000 Euro an einen neuen Besitzer abgegeben, beziffert ein Gutachten den Wert des alten Buna-Klubhauses nun mit null Euro.
„Ich beobachte das weitere Geschehen nun mit aller Ruhe und mit Interesse“, gab am Montag Schkopaus Bürgermeister Andrej Haufe (CDU) zur aktuellen Situation, in der sich die völlig heruntergekommene Immobilie befindet, zu Protokoll. In der Vergangenheit konnte das Gemeindeoberhaupt jedoch nicht verhehlen, dass es am liebsten den Abriss des Schandflecks gesehen hätte.
Zu groß war der Ärger, den die Kommune über Jahre mit dem Gebäude hatte. Mit dem neuen Besitzer war dieser für die Sicherung des maroden Hauses zuständig. „Das Haus wurde zwischenzeitlich gesichert, ich habe also keine Ansprüche mehr gegenüber dem Besitzer“, sagte Haufe. Und einem möglichen Abriss hatte kurz vor der ersten Zwangsversteigerung allerdings der Denkmalschutz einen Riegel vorgeschoben.
„X 50“ droht die Zwangsversteigerung: Jetziger Besitzer schwieg sich zuletzt über seine Pläne mit dem Klubhaus aus
Unklar ist, wie die mögliche Zwangsversteigerung ausgehen wird. Nach MZ-Informationen hatte es zumindest in der jüngeren Vergangenheit einen Interessenten gegeben, der das Ex-Klubhaus dem Noch-Eigentümer abkaufen wollte. Doch vergeblich, dieser stimmte nicht zu.
Was der jetzige Besitzer überhaupt mit der Immobilie vorhatte, wird womöglich auch für immer ein Rätsel bleiben, sollte das „X 50“ tatsächlich versteigert werden. Hatte sich der Eigentümer nach der Versteigerung noch offen für Auskünfte gezeigt und vielsagend erklärt, dem Haus zu neuem Glanz verhelfen zu wollen, wollte er sich zuletzt gegenüber der Presse nicht mehr äußern.
Die hinter der Immobilie stehende Firma, die Asoposa Deutschland GmbH, gibt ebenfalls Rätsel auf. Eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist im Internet nicht zu finden. Die Asoposa war zumindest 2014 teil eines komplizierten Firmenkonstrukts, wie MZ-Recherchen offenlegten. Und schon in der Vergangenheit war wegen offener Forderungen ein Gerichtsvollzieher tätig geworden.
Auch der Firmenchef selbst war in der Vergangenheit eher durch negative Schlagzeilen aufgefallen. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen vermeintlichen Betrugs wurden 2016 zwar noch eingestellt. 2017 wurde er dann jedoch vom Landgericht Saarbrücken wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Der Saarbrücker Gastronom hatte im Laufe der Verhandlungen gestanden, für die Jahre 2010 bis 2013 für einen von ihm geführten Nachtklub in der saarländischen Landeshauptstadt keine Umsatzsteuer gezahlt zu haben. (mz)