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Ziel: Barrierefreiheit Ziel: Barrierefreiheit: Wieviel Geld der Saalekreis in Haltestellen investiert

06.12.2017, 08:06
Eine Straßenbahn der Linie 5 in Merseburg.
Eine Straßenbahn der Linie 5 in Merseburg. Peter Wölk/Archiv

Merseburg - In diesem Jahr sind im Saalekreis für den Aus- und Neubau von Haltestellen und Wendestellen im öffentlichen Nahverkehr insgesamt neun Maßnahmen mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von 654.100 Euro gefördert worden. Der Fördersatz lag zwischen 75 und 100 Prozent, sagte Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch auf MZ-Anfrage.

2017 betreffe dies zwei Buswendestellen, ein Wartehaus, eine neue und vier ausgebaute Haltestellen in Obhausen, Bad Lauchstädt, Leuna, Petersberg, Kabelsketal und Wettin-Löbejün. In den Vorjahren hätten unter anderem Bad Dürrenberg, Mücheln, Leuna, Bad Lauchstädt, Obhausen, Farnstädt, Schraplau oder Barnstädt Förderungen erhalten, so Küpperbusch.

Auch Obhausen will in zwei weitere Buswartehallen investieren

Für 2018 lägen bereits 20 Anträge vor. Die Höhe der beantragten Fördermittel liegt laut Küpperbusch bei 775.400 Euro, davon bezieht sich mit rund 400.000 Euro der größte Anteil auf die Straßenbahnmaßnahme Lützener Platz in Bad Dürrenberg. Weitere Anträge, zum Beispiel aus Mücheln, seien zu erwarten.

Auch Obhausen will in zwei weitere Buswartehallen investieren. Im Ort werden demnächst bereits drei neue Buswartehallen in der Clara-Zetkin- und der Geschwister-Scholl-Straße errichtet. Auf seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat dafür außerplanmäßige Ausgaben - Hintergrund ist der barrierefreie Ausbau mit Spezialborden und Blindenleitstreifen, wie es im Rat hieß. Insgesamt werden rund 43.800 Euro investiert. Über 75 Prozent würden vom Landkreis gefördert.

Bis 2022 müssen die Haltestellen im Saalekreis barrierefrei umgebaut sein

Bis zum Jahr 2022 müssen die Haltestellen im Kreis barrierefrei umgebaut sein. Bis dahin ist laut Personenbeförderungsgesetz die UN-Behindertenrechtskonvention im öffentlichen Nahverkehr umzusetzen - eine Herausforderung, noch wird laut Kreis die Zahl der betroffenen Haltestellen insgesamt erst einmal erfasst.

Ein Ergebnis soll 2018 vorliegen. Im aktuellen Nahverkehrsplan sind vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit vier Prioritätsstufen festgelegt - die höchste Priorität haben dabei etwa Haltestellen an öffentlichen, medizinischen, Bildungs- und Nahverkehrseinrichtungen. (mz/lö)