Weida-Land Weida-Land: So hoch sind die neuen Friedhofsgebühren

Obhausen - Die Einwohner im Weida-Land müssen sich auf stark steigende Friedhofsgebühren einstellen. Als erste der Kommunen in der Verbandsgemeinde hat Obhausen im Gemeinderat bereits eine neue Satzung beschlossen. Ein Einzelgrab soll demnach künftig 604 statt 230 Euro kosten, ein Urnengrab 515 statt 112,50 Euro, sagte Maria Wrede, Bauamtsleiterin der Verbandsgemeinde.
Damit, so erklärte Wrede auf MZ-Anfrage, werde Forderungen der Kommunalaufsicht nach einer kostendeckenden Abrechnung von Friedhofsgebühren nachgekommen. Für die Kalkulation der Gebühren seien unter anderem die Sterbefälle der vergangenen drei Jahre sowie laufende Betriebs- und Lohnkosten analysiert worden. Den größten Anteil nehmen insgesamt die Lohnkosten für Pflegearbeiten auf den Friedhöfen sowie die Verwaltung ein. Abgezogen wurden in der Kalkulation indes Kosten für reine Grünflächen auf den nicht hundertprozentig ausgelasteten Friedhöfen, so Wrede.
Neue Gebührensatzung nach kurzer Debatte
In Obhausen wurde die neue Gebührensatzung nach kurzer Debatte mit einer Gegenstimme beschlossen. „Wir haben Jahrzehnte in einer Blase gelebt“, sagte Bürgermeister Kay-Uwe Böttcher (CDU). Tatsächlich seien die Gebühren jahrelang nicht neu kalkuliert worden, so Wrede. In Obhausen stamme die Satzung - abgesehen von der die Euro-Umstellung - noch aus dem Jahr 1991.
In den Räten der anderen Kommunen werden die Beschlüsse noch auf die Tagesordnung gesetzt. Insgesamt gehe es um 13 kommunale Friedhöfe auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde, so Wrede. Die Gebühren würden sich dabei in ähnlichen Sphären wie bei Obhausen bewegen. „Die Variationen halten sich im Rahmen“, so die Bauamtschefin.
Wrede verwies zum Vergleich zum Beispiel auf Friedhofskosten in der Kreisstadt. In Merseburg hatte die Kirche auf den Friedhöfen St. Thomae und St. Maximi die Gebühren für ein Einzelwahlgrab zuletzt auf 1.735 Euro angehoben. Ein Urnenwahlgrab kostet dort 832 Euro. Auch die Kommune plant in Merseburg noch eine deutliche Anhebung der Gebühren. (mz/lö)